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Registration Application (Eintragung) Bevor ein Fohlen registriert werden kann, verlangen
die Zuchtverbände das Ausfüllen des so genannten Breeder‘s
Certificates, das sich auf dem Formular Registration Application findet.
Voraussetzung dafür ist, dass die Bedeckung der Mutterstute in dem "Stallion Breeding Report" (SBR) des Vaters für das betreffende Deckjahr eingetragen ist (siehe Seite 3). Dieser kann auch bei der Registrierung des Fohlens noch nachgereicht werden. Folgende vier Parteien können an der Beantragung eines Papiers beteiligt sein: · Der Hengsthalter, der seinen „Stallion Breeding Report“ (Bericht über die Bedeckung) zum Verband geschickt haben muß und auf der Registration Application die Deckdaten nochmals mit Unterschrift bestätigen muß, · der Stutenbesitzer zum Zeitpunkt der Bedeckung (der als Züchter des Fohlens eingetragen wird), · der Stutenbesitzer zum Zeitpunkt des Abfohlens (der der Erstbesitzer des Fohlens ist), · der Fohlenbesitzer. Natürlich muss es sich hierbei nicht immer um vier
Personen handeln. Beispielsweise kann eine Person alle vier Parteien
darstellen, also wenn ein Stutenbesitzer seine Stute vom eigenen Hengst
decken lässt und Stute und Fohlen bei Beantragung der Papiere beide
noch in seinem Besitz sind. Vorgehen beim Ausfüllen einer „Registration Application“
1. Geben Sie Ihre Wunschnamen für das Fohlen in der Rangfolge an. Gerne überprüfen wir für Sie, ob Ihr Wunschname schon vergeben ist. Tragen Sie ebenfalls Farben ein, Geschlecht, Geb.-Datum. Als Stutenbesitzer tragen Sie sich unter "Owner of dam at time of foaling" ein. Aktuelle Farbpaletten erhalten Sie von uns gerne auf Anfrage. 2. Im "Breeder ´ s Certificate" trägt der Hengstbesitzer erneut die Deckdaten ein (siehe „SBR“, Seite 3) und unterschreibt. 3. Sollte das Fohlen bereits verkauft sein oder werden, müssen Sie einen Transfer Report ausfüllen. Dazu können Sie den Bereich "Transfer" auf dem Formular benutzen (s. Seite 7). 4. Sollten Sie Ihr Fohlen in den Förderprogrammen (Incentive Fund/AQHA, Breeders Trust/APHA) einzahlen wollen, füllen Sie bitte die entsprechenden Bereiche aus. 5. Alle Abzeichen, die Ihr Pferd besitzt, tragen Sie schraffiert bitte auf den Pferdekörpern mit einem Kuli ein. Die Abzeichen sollten Sie ggf. noch schriftlich fixieren. Für die korrekte Bezeichnung der Merkmale ziehen Sie das Official Handbook (Regelbuch) des Verbandes zu Rate, oder überlassen Sie uns die Eintragung. Legen Sieidealerweise Bilder bei. 6. Wählen Sie bei der Art der Registration zwischen "Normal" oder "Rush Fee" (Rush Fee beschleunigt die Bearbeitung in USA), Mitgliedschaft etc. Wir beantragen für unsere Kunden, falls notwendig, eine Mitgliedschaft in USA, da Sie als Mitglied von den günstigeren Bearbeitungsgebühren profitieren. 7. Kopieren Sie die Registration Application für Ihre Unterlagen und senden Sie uns das Original per Einschreiben zu Einschreiben (günstigste Variante: Einwurfeinschreiben).
Bunte Nachkommen aus zwei Quarter Horse-Eltern werden nicht mehr als Paint Horse eingetragen. Einfarbige Paints mit min. einem Paint Horse-Elternteil gelten als Solid Paint Bred / Breeding Stock und müssen als solche eingetragen werden. Dabei gilt die 5-cm-Regel: Ein 5 cm großes Merkmal reicht für eine Eintragung als „regular Paint“ aus, sonst muß eine Breeding Stock-Registration beantragt werden. Hier verfährt man am besten so:
Seit
2002 wird ein AQHA-Papier mit Photo ausgestellt. Wie
Sie dabei beachten müssen, lesen Sie bitte hier!
Die Zuchtverbände können
niemanden zwingen, das Züchterzertifikat zu unterzeichnen. Das
Dokument hat Vertragscharakter. Meinungsverschiedenheiten zwischen den
beteiligten Parteien müssen also juristisch geklärt werden.
WICHTIG: Liegt eine Gerichtsentscheidung zu Gunsten einer Seite vor,
muss die andere Seite dennoch das Formular unterschreiben, damit das
Fohlen registriert werden kann. Die meisten Hengsthalter werden die unterschriebene Registration Application nicht weitergeben, bis der Stutbesitzer alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat.
Transported Semen / Frozen SemenDie
Befruchtung von Stuten durch gekühlten bzw. gefrorenen Samen wird seit
2001 durch die AQHA und APHA erlaubt. Übrigens: Wenn dieselbe Person zum Zeitpunkt der Bedeckung und des Abfohlens zugleich Eigentümer von Hengst und Stute ist, kann auf das Ausfüllen des Breeders Certificate’s verzichtet werden.
Bei jedwelchen Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung,
diese werden mit USA kostenlos für Sie bearbeitet.
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