Promotion
|
Bricht die Infektion
mit dem Virus aus, kann es zu Aborten, Atemwegserkrankungen oder
zum Tod erkrankter Tiere führen. Bestandsimpfungen helfen, das
Infektionsrisiko zu senken. Immer wieder kam es in den vergangenen
Jahren zu Ausbrüchen mit dem Equinen Herpesvirus, auch mit schweren
Krankheitsverläufen. Nach einem internationalen Turnier in Valencia
waren im Frühjahr 2021 insgesamt 18 Pferde an den Folgen einer
Infektion mit dem Equinen Herpesvirus 1 (EHV-1) verstorben – darunter
auch fünf deutsche. Vor diesem Hintergrund haben verschiedene
Sport- und Zuchtverbände sowie die Deutsche Reiterliche Vereinigung
(FN) die verpflichtende Impfung für Turnierpferde beschlossen.
Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) empfiehlt
die EHV-Impfung bereits seit vielen Jahren ebenso wie die Impfungen
gegen Tetanus und Influenza als Core-Vakzinierung. Das heißt jedes
Pferd sollte zu jeder Zeit gegen diese Erkrankung geschützt sein.
Erfolg mit der Bestandsimpfung
Ziel der Impfpflicht ist es, die Menge zirkulierender Herpesviren
durch infizierte Pferde spürbar zu reduzieren. Denn geimpfte Tiere
scheiden weniger Viren aus. Wichtig für den Erfolg der Impfung
ist, dass möglichst alle Tiere eines Bestandes geimpft werden.
Nur einzelne Tiere eines Bestands zu impfen, führt nicht zum angestrebten
Impferfolg. Nur durch eine breite Impfabdeckung lassen sich Infektionsketten
unterbrechen und das Krankheitsübertragungsrisiko minimieren.
Ein einmal mit Herpesviren infiziertes Pferd bleibt lebenslang
Virusträger. Besonders unter Stress, verursacht etwa durch Stallwechsel,
Turnierstarts oder Erkrankungen, kann es zu einer Reaktivierung
des Virus im Pferdekörper kommen. Massiv ausgeschiedene Erreger
stellen eine Infektionsquelle für andere Pferde dar.
Das Virus ruft meist eine fiebrige Erkrankung der oberen Atemwege
hervor. In selteneren Fällen kann es auch zu neurologischen Verlaufsformen
sowie bei Zuchtstuten zu Aborten oder zur Geburt lebensschwacher
Fohlen kommen. Vor allem die neurologische Form ist gefürchtet.
Die Pferde zeigen Bewegungsstörungen und Lähmungen, die häufig
an der Hinterhand beginnen. Auch Harn- und Kotabsatzprobleme sind
typisch. Die Symptome können sich schnell bis zum Festliegen verschlechtern,
so dass die Pferde häufig dann durch den Tierarzt erlöst werden
müssen.
Ein unerwartet hoher Bedarf an Impfstoffen, wie nach dem Ausbruch
beim Turnier in Valencia, kann zu vorübergehenden Lieferengpässen
führen. Das Jahr 2022 wird nun als Übergangsjahr genutzt werden,
um Impfstoff in ausreichender Menge zu produzieren und allen Turnierreitern
die Chance zu geben, ihre Pferde vor dem Pflichttermin 01.01.2023
impfen zu lassen.
Analog zur bereits seit Jahren verpflichten den Influenza-Impfung
sind nach erfolgter Grundimmunisierung gegen EHV-1 dann halbjährliche
Auffrischungsimpfungen zur Aufrechterhaltung eines ausreichenden
Impfschutzes erforderlich.
Zur Impfung
Das Herpesvirus hat bestimmte Eigenschaften. Ein infiziertes Pferd
bleibt lebenslang Träger des Virus und so tragen etwa 80 Prozent
der Pferde das Virus in sich. Da das Virus in der Pferdepopulation
so weit verbreitet ist, kommt es unabhängig von dem Ausbruch in
Valencia in den Wintermonaten regelmäßig zu Herpes-Fällen. In
sehr vielen Fällen bricht die Erkrankung mit kaum merklichen Krankheitsanzeichen
aus oder es kommt zu fiebrigen Atemwegsinfektionen, die gut symptomatisch
behandelt werden können. Bei Zuchtpferden kann das Herpesvirus
jedoch Spätaborte sowie die Geburt von lebensschwachen Fohlen
verursachen. Die gefürchtete neurologische Verlaufsform mit Lähmungen
und dem Risiko des Todes der betroffenen Tiere, wie es derzeit
in Valencia der Fall ist, ist bisher seltener bekannt.
Eine Impfung gegen EHV-1 kann den Ausbruch der Erkrankung beim
einzelnen Pferd nicht sicher verhindern. Jedoch führt die Impfung
dazu, dass ein infiziertes Pferd weniger Viren ausscheidet. Somit
sinkt das Risiko einer Krankheitsübertragung. Die Impfung hat
vor allem dann einen Effekt, wenn möglichst alle Pferde in einem
Stall geimpft sind. Je mehr Pferde geimpft sind und damit weniger
Viren ausscheiden, desto mehr sinkt auch der Infektionsdruck.
Die Impfung kann zudem die Krankheitsanzeichen, die Herpes hervorruft,
in vielen Fällen abmildern.
Die Herpes-Impfung ist im Reitsport unter dem Dach der FN sowie
des Weltreiterverbandes FEI keine Pflichtimpfung – also weder
in Deutschland noch auf internationalen Turnieren. Sie wird aber
von der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet)
und der FN für alle Pferde in Deutschland empfohlen. Eine Impfpflicht
kann die FN nur für Turnierpferde über das Turniersportregelwerk
LPO (Leistungs-Prüfungs-Ordnung) festlegen, so wie es zum Beispiel
bei der Influenza-Impfung der Fall ist.
Es gibt Argumente, die für oder gegen eine Impfpflicht sprechen.
Innerhalb der FN wurde bzw. wird eine Impfpflicht gegen Herpes
für Turnierpferde immer wieder diskutiert, auch schon vor dem
Ausbruch in Valencia. Sicherlich wird auch vor dem Hintergrund
des aktuellen Ausbruchs weiter darüber gesprochen werden. Voraussetzung
für eine Impfpflicht ist aber, dass genügend Impfstoff zur Verfügung
steht. Das war in der Vergangenheit nicht immer der Fall und auch
aktuell kommt es aufgrund der hohen Nachfrage zu Engpässen. Mit
einer einzigen Impfung ist es nämlich nicht getan: Nach der Grundimmunisierung,
die in der Regel aus zwei Impfungen in einem bestimmten Abstand
besteht, muss die Impfung regelmäßig aufgefrischt werden. Ein
Impfschutz liegt erst nach einer gewissen Zeit nach Abschluss
der Grundimmunisierung vor. Aus Sicht der FN ist es deshalb auch
nicht zielführend, die Herpes-Impfung schon jetzt zur Teilnahmebedingung
für ab April stattfindende Turniere zu machen. Aus den genannten
Gründen wird die FN nicht ad hoc eine Herpes-Impfpflicht einführen.
Diese Entscheidung müsste von den Mitglieds- und Anschlussverbänden
der FN im Beirat Sport, der Mitgliederversammlung des Bereiches
Sport, mit einer gewissen Vorlaufzeit getroffen werden, damit
sich alle Turnierreiter*innen sowie die Tierarztpraxen und Impfstoffhersteller
darauf einstellen können.
Bitte beachten Sie zum Thema Herpes-Impfung auch die Informationen
auf unserer Internetseite unter https://www.pferd-aktuell.de/ausbildung/pferdehaltung/impfung.
Hygiene auf
dem Turnier
Immer dann, wenn Pferde aus unterschiedlichen Beständen
zusammenkommen, gilt es, ein besonderes Augenmerk auf die Hygiene
und Vorsorge zu legen. So kann die Gesundheit der Pferde am besten
geschützt werden. Schließlich steht das Wohl der Pferde
an erster Stelle. Neben Impfungen helfen bestimmte Maßnahmen,
das Infektionsrisiko auf Turnieren möglichst gering zu halten.
Folgende Punkte sollten stets beachtet werden:
- Gesundheitscheck
am Tag des Turniers: Ist das Pferd fit? Hat es gefressen? Wie
ist die Körpertemperatur? Macht es einen munteren Eindruck?
Nur gesunde und fitte Pferde dürfen an Turnieren teilnehmen!
- Voraussetzung für
die Turnierteilnahme ist darüber hinaus, dass unter den
übrigen Pferden im Herkunftsstall keine ansteckende Krankheit
kursiert.
- Direkter Kontakt
zwischen den Pferden sollte auf dem Turnier vermieden werden,
ebenso sollten die Kontakte zwischen Menschen und fremden Pferden
auf das Nötigste beschränkt werden. Teilnehmer*innen
und Helfer*innen kümmern sich um ihre, möglichst aber
nicht um fremde Pferde.
- Nur eigene mitgebrachte
Utensilien und Ausrüstung sollten benutzt werden. Keine
gemeinsame Benutzung von Tränken oder Trögen.
- Besonders bei Übernachtungsturnieren
empfohlen: Tägliches Messen und Aufzeichnen der Körpertemperatur
zur Überwachung des Pferdes. Plötzliches Auftreten
von Fieber, Durchfall, Husten oder Ataxie muss Turniertierärzt*in/Veranstalter*in
gemeldet werden.
Diese und weitere Informationen
zum Hygienemanagement im Stall und unterwegs enthält der
FN-Hygieneleitfaden.
Zum Thema Melde-
bzw. Anzeigepflicht: EHV-1 ist in Deutschland nicht anzeige-
oder meldepflichtig. Es ist keine auf den Menschen übertragbare
Krankheit und lässt sich durch effektive Hygienemaßnahmen
eindämmen. Wichtig ist bei Tierseuchen die Differenzierung
zwischen Anzeige- und Meldepflicht. Die Anzeigepflicht geht mit
staatlichen Bekämpfungsmaßnahmen einher, wie etwa der
Sperrung von Betrieben, Probennahmen und im schlimmsten Fall der
Tötung betroffener Tiere. Bei der Meldepflicht gibt es ein
offizielles behördliches Register der aktuellen Fälle,
Bekämpfungsmaßnahmen werden von den Behörden nicht
ergriffen. Ob eine Krankheit als melde- oder anzeigepflichtig
eingestuft wird, ist eine behördliche Entscheidung und wird
über Verordnungen durch das Bundesministerium für Ernährung
und Landwirtschaft (BMEL) geregelt.
Die FN befürwortet
grundsätzlich eine Meldepflicht für Herpes, da sie dazu
führen würde, dass Ausbrüche den Behörden
gemeldet werden müssen. Die Anzahl der Ausbrüche der
Erkrankung würde eine Meldepflicht voraussichtlich aber nicht
beeinflussen. Die FN hat das Thema Meldepflicht für Herpes
bereits in Gesprächen mit dem BMEL angesprochen und wird
dies auch erneut tun.
Fügen
Sie diese Seite Ihren Bookmarks hinzu!
|