Wer abends/ nachts und am Wochenende einen Tierarzt braucht, der muss ab sofort tiefer in die Tasche greifen: Seit dem 14. Februar 20120 gelten mit der Änderung der neuen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) höhere Gebühren,
die verpflichtend vom Tierarzt abzurechnen sind.
Im Detail sind es:
- Pauschale Notdienstgebühr je Einsatz: 50,00 Euro (netto) / 59,50 Euro (brutto)
- Mindestsatz: 2,0-facher Satz der GOT
- Höchstsatz: bis zum 4,0-fachen Satz der GOT (vorher. 3,0-facher Satz)
- Wegegeld: 3,50 Euro pro Doppelkilometer, mindestens jedoch 13,00 Euro.
In der GOT ist auch genau geregelt, zu welchen Zeiten diese neuen Notdienstgebührensätze gelten:
Täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (nachts),
von Freitag 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des folgenden Montags (Wochenende)
sowie von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertages.
In einem begründeten Einzelfall kann von der Erhebung dieser Gebühr abgesehen werden, das ist vor der Behandlung schriftlich zu vereinbaren und eine Kopie dem Tierhalter auszuhändigen, damit die Begründung auch überprüft werden kann.
Nicht schriftlich begründete Verzichte auf die Erhebung der Notdienstgebühr stellen einen Verstoß gegen die Berufsordnung der Tierärzte dar und müssen im Falle einer Überprüfung geahndet werden.