Laptop, Beamer & Co: Neue Technik fürs Reiterstübchen? Um gemeinnützige
Organisationen sowie das Engagement und das Ehrenamt in der Corona-Pandemie
zu unterstützen, hat die „Deutsche Stiftung für Engagement und
Ehrenamt“ unter dem Titel „Gemeinsam Wirken in Zeiten von Corona“
ihr erstes Förderprogramm auf den Weg gebracht. Die Unterstützungsleistungen
können auch von Pferdesportvereinen beantragt werden.
Gefördert
werden Projekte und Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung, zur
Digitalisierung der Vereinsarbeit sowie zur Struktur- und Innovationsstärkung
in strukturschwachen und ländlichen Räumen. Auch Verknüpfungen
der Themen untereinander sind möglich. Insgesamt stehen Fördermittel
in Höhe von 23 Millionen Euro für das Jahr 2020 zur
Verfügung, die per Antragsverfahren durch die Bundesstiftung
vergeben werden. Mit Förderquoten von 80 bis 90 Prozent sind
die Konditionen ausgesprochen attraktiv. Wer sein Reiterstübchen
mit Laptop, Beamer, Mikrofon & Co. für 3.000 Euro in einen
digitalfähigen Seminarraum verwandeln will, kann 2.700 Euro
Fördermittel erhalten und muss nur noch 300 Euro Eigenmittel
aufbringen. Projekte unter 5.000 werden zu 90 Prozent gefördert
(10 Prozent Eigenmittel), Projekte ab 5.000 Euro mit 80 Prozent
(20 Prozent Eigenmittel). Förderfähig sind
- Sachausgaben
(z.B. Hardware oder Software)
- projektbezogene
Personalkosten (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung)
- projektbezogene
Honorarkosten (z.B. für Programmierung oder Design)
- begleitende
Beratung, Qualifizierung und Coaching (z.B. für die Einführung
neuer Software)
- Verwaltungskostenpauschale
(z.B. Mietnebenkosten oder Büromaterial)
Anträge
können ab sofort gestellt werden. Die Bewerbungsfrist endet
bereits am 1. November 2020, da die Mittel noch in diesem Jahr
verausgabt werden müssen. Alle Informationen zur Förderung
sowie die Förderrichtlinien sind unter www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/
abrufbar.
Das Förderprogramm
besteht aus drei Schwerpunktthemen, die aus einer Bedarfserhebung
des Vorstandes hervorgegangen sind. Ausgewertet haben wir Studien
und Gespräche, Anfragen und Befragungen unter Engagierten und
Ehrenamtlichen vor Ort und in den Sozialen Medien.
Es ist grundsätzlich
möglich, jeweils einen Antrag pro Schwerpunktthema zu stellen.
- Innovation
und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft
Die Entwicklung
digitaler Kompetenzen ehrenamtlich Tätiger sowie die Umsetzung
von Projekten und die Durchführung von Veranstaltungen im oder
über das Internet brauchen Begleitung und finanzielle Unterstützung.
Ziel dieses Förderschwerpunktes ist es, gute Voraussetzungen für
digitale Teilhabe in der Zivilgesellschaft zu schaffen und digitale
Infrastruktur im bürgerschaftlichen Engagement und Ehrenamt auf-
oder auszubauen.
In diesem
Schwerpunkt fördern wir innovative Wege der Nachwuchsgewinnung
sowie die Absicherung von bestehenden Engagement- bzw. Ehrenamtstrukturen
in der andauernden Corona-Pandemie. Besonders Kinder und Jugendliche
sowie Seniorinnen und Senioren sollen an gemeinnützige Engagement-
und Ehrenamtsstrukturen herangeführt werden — nicht zuletzt,
um bestehende Angebote zu erhalten.
- Struktur-
und Innovationsstärkung in strukturschwachen und ländlichen
Räumen
In diesem
Schwerpunkt wollen wir gute Rahmenbedinungen für Engagement und
Ehrenamt explizit in in strukturschwachen und ländlichen Räumen
fördern. Im Fokus stehen dabei neue Ideen sowie die Schaffung,
Aufrechterhalten und der Ausbau von gemeinnützigen Engagement-
und Ehrenamtsstrukturen.
Wie
hoch ist der Umfang der Förderung?
Einzelprojekte
können mit jeweils bis zu 100.000 Euro gefördert werden.
Weiterleitungen
bis zu 10.000 Euro sind möglich, der Erstempfänger kann hierfür
bis zu 1.5 Millionen Euro beantragen. Näheres entnehmen Sie bitte
dem Förderleitfaden und der Förderrichtlinie.
Wie
hoch ist der Eigenanteil der Förderung?
Bis zu einer
Förderung von 5.000 Euro beträgt die Förderung regelmäßig 90 %,
das bedeutet einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 %. Bei
Förderbeträgen darüber hinaus und bis zu 100.000 Euro beträgt
die Förderung regelmäßig 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,
hier benötigen Sie einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 20%.
Beispiel
für eine 80/20-Förderung
Sie wollen
Ihren Verein mit Hard- und Software ausstatten und planen dafür
mit Kosten von 20.000 Euro. Von der Deutschen Stiftung für Engagement
und Ehrenamt würden davon 16.000 Euro gefördert (80 %). 4.000
Euro müssten sie als Eigenmittel aufbringen (20 %).
Beispiel
für eine 90/10-Förderung
Sie wollen
die Versammlungsräume Ihres Vereins mit Technik ausstatten, die
für die Teilnahme an digitalen Veranstaltungen geeignet ist: eine
hochauflösende Webcam, ein Raummikrofon und ein Beamer mit Leinwand
soll es werden. Sie planen dafür mit Kosten von 5.000 Euro. Von
der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt würden davon
4.500 Euro gefördert (90 %). 500 Euro müssten sie als Eigenmittel
aufbringen (10 %).
Welche
Ausgaben können gefördert werden?
- Sachausgaben
(z.B. Hardware oder Software)
- projektbezogene
Personalkosten (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung)
- projektbezogene
Honorarkosten (z.B. für Programmierung oder Design)
- begleitende
Beratung, Qualifizierung und Coaching (z.B. für die Einführung
neuer Software)
- Verwaltungskostenpauschale
(z.B. Mietnebenkosten oder Büromaterial)
Bitte lesen
Sie sich den Förderleitfaden genau durch, dort sind alle Ausgabenarten
aufgeführt und auch nicht zuwendungsfähige Ausgaben gelistet.
Wer
kann einen Antrag stellen?
Alle gemeinnützigen
Organisationen, die über einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt
verfügen (z.B. gemeinnützige e.V.) sowie juristische Personen
des öffentlichen Rechts (z.B. Kommunen).
Informationen
zur Bewerbung:
Bitte stellen
Sie ihren Antrag so früh wie möglich, spätestens jedoch bis zum
1. November 2020.
Die beantragten
Mittel müssen im Jahr 2020 ausgegeben werden. Mittelabrufe sind
nur bis zum 15. Dezember möglich.
Die Auszahlung
der Fördermittel erfolgt nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides,
die einen Monat nach Zugang dieses Zuwendungsbescheides eintritt,
auf der Grundlage einer
Zahlungsanforderung (Mittelabruf). Diese Frist kann die Zuwendungsempfängerin/der
Zuwendungsempfänger durch einen Verzicht auf die Einlegung eines
Widerspruchs verkürzen.
Das Projekt
darf zum Zeitpunkt der Antragstellung grundsätzlich noch nicht
begonnen worden sein.
Bitte senden Sie uns den Förderantrag mit allen Unterlagen unterschrieben
per Post zu:
Deutsche
Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Woldegker Chaussee 35
17235 Neustrelitz
Antragsunterlagen
(Download)
Förderrichtlinie
Förderleitfaden
Anlage
zum Förderleitfaden (strukturschwache und ländliche Räume)
Allgemeine
Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
(externer Link)
Merkblatt
zur Weiterleitung der Zuwendung
Förderantrag
nicht barrierefrei | Förderantrag
barrierefrei (Mit einem Klick auf den Link startet der Download
des bearbeitbaren PDFs. Navigieren Sie zum Speicherort auf Ihrem
Computer und öffnen Sie die Datei mit dem aktuellen
PDF-Reader).
Merkblatt
zur Vergabe von Leistungen bis 100.000 EURO
Muster
für Weiterleitungsvertrag (*.docx)
Vorlage
Bestätigung des prozentualen Anteils der Arbeitszeit
Erklärung
zum Erhalt von De-minimis-Beihilfen (Mit einem Klick auf den
Link startet der Download des bearbeitbaren PDFs. Navigieren Sie
zum Speicherort auf Ihrem Computer und öffnen Sie die Datei mit
dem aktuellen
PDF-Reader)
Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen gerne weiter,
z.B. Dr. Ines von Butler-Wemken für den Bereich Vererbung/Genetik.
Zum
wittelsbuerger.com-Expertenforum gelangen Sie hier.
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