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Infektiöse Anämie jetzt in fünf Bundesländern: Erste Fälle in Schleswig-Holstein/ Kreis Pinneberg errichtet Sperrbezirk
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Ende Juni waren es noch elf Polopferde aus sieben verschiedenen Haltungen in Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bayern, bei denen EIA (Equine Infektiöse Anämie) nachgewiesen wurde, ist jetzt mit Schleswig-Holstein das fünfte Bundesland betroffen:

Am Montag wurde der Ausbruch der Ansteckenden Blutarmut der Einhufer in einer Pferdehaltung im Kreis Pinneberg amtlich festgestellt, das infizierte Pferd wird gemäß der Rechtsvorschrift „Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer“ eingeschläfert. Ein weiteres Pferd des Bestandes zeigte sich in der labordiagnostischen Untersuchung als nicht eindeutig negativ. Dieses Pferd wird in zwei bis drei Wochen erneut beprobt und untersucht. Alle Pferde des Ausbruchsbetriebes müssen nach frühestens 90 Tagen nach dem letzten positiven Nachweis erneut untersucht werden.

Der Kreis Pinneberg errichtet um den Ausbruchsbetrieb einen Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens einem Kilometer. Hier gelten besondere Regelungen wie ein Verbringungsverbot. Alle in diesem Sperrbezirk gehaltenen Equiden müssen untersucht werden. Dieser umfasst Teile der Gemeinde Groß Offenseth-Aspern sowie kleine Teile von Barmstedt und Bokholt-Hanredder, Näheres zu der Sperrverfügung und der Lage des Sperrbezirks des Kreises Pinneberg finden Sie hier: www.kreis-pinneberg.de

Merkblatt zur Infektiösen Anämie der Einhufer der Bundestierärztekammer



 

In diesem Jahr drei Fälle in Ambach gemeldet

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit meldet in diesem Jahr bereits drei bestätigte Fälle von EIA im Landkreis Amberg-Sulzbach in der Oberpfalz (siehe hier), wo in Kürze die Saisonhöhepunkte FEQHA Quarter Horse-Europameisterschaft, EuroPaint Paint Horse-Europameisterschaft und EWU German Open stattfinden werden.

Vor zwei Jahren führte eine ähnliche Situation zu einem Rückgang der Quarter Horse-Europameisterschaft von 70% (mehr dazu hier).



Mehr Informationen

Die Übertragung der Viren, die die Infektiöse Anämie (Ansteckende Blutarmut bei Einhufern) auslösen, erfolgt vorrangig über stechende Insekten, die das Virus von einem infizierten Pferd auf ein empfängliches Pferd übertragen. In wärmeren Gefilden kommt die Infektiöse Anämie deswegen häufiger vor. Für eine Übertragung sind in der Regel mehrere Insektenstiche notwendig. Die direkte Übertragung von Pferd zu Pferd ist äußerst selten und nur bei einem sehr engen Kontakt mit einem betroffenen Pferd möglich. Im Zuge der Erkrankung entsteht im akuten Stadium zunächst eine Abnahme der Zahl der Blutplättchen und der roten Blutkörperchen im Blut, später entsteht auch eine Blutarmut (Anämie). Betroffene Pferde zeigen daher Schwäche und Mattigkeit, Fieber und Wasseransammlungen am Bauch und in den Beinen. Außerdem werden meist punktförmige Blutungen auf Schleimhäuten sichtbar. Oftmals sind infizierte Pferde im chronischen Stadium oder in der sogenannten klinisch inapparenten Form erkrankt, das heißt, hier sind mögliche Krankheitsanzeichen nur noch schwer feststellbar bzw. nicht sichtbar.



Die Ansteckende Blutarmut bei Einhufern ist eine anzeigepflichtige Krankheit. Bei einem amtlich bestätigten Ausbruch müssen die betroffenen Pferde getötet werden. Behandlungsversuche oder Impfungen sind nicht erlaubt. Es besteht jedoch keine Notwendigkeit, die gesamte Population eines Betriebes zu töten. Wird die Krankheit festgestellt, werden staatliche Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet, um die Infektionsquelle zu ermitteln und um die weitere Verschleppung zu verhindern. Die Bekämpfungsmaßnahmen richten sich nach der Verordnung zur Bekämpfung der ansteckenden Blutarmut der Einhufer. Schon ein Krankheitsverdacht muss den Veterinärbehörden angezeigt werden. Maßnahmen, wie Betriebssperren, die Einrichtung eines Sperrbezirks und Probennahmen bei Pferden, die Kontakt zum betroffenen Pferd hatten, werden von den Veterinärbehörden angeordnet und/oder durchgeführt. Erfahrungsgemäß kann die Seuche durch die eingeleiteten staatlichen Bekämpfungsmaßnahmen lokal begrenzt werden.

Zur Vorbeugung einer Ansteckung müssen Pferde bestmöglich vor stechenden Insekten als Überträger der Krankheit geschützt werden. Das Auftragen von Insektensprays ist deshalb unabdingbar. Auch sind Weiden in der Nähe von stehendem Wasser oder Gewässern ein potentielles Risiko, da sich die Stechinsekten dort vorrangig vermehren. Vor der Neueinstallung von Pferden unbekannter Herkunft oder aus dem Ausland, macht es Sinn, die Vorlage eines negativen sogenannten Coggins-Tests zu verlangen.

Weitere Informationen über die Infektiöse Anämie finden Sie hier: www.pferd-aktuell.de/veterinaermedizin/infektioese-anaemie



Erreger

Die Erkrankung wird durch ein Virus hervorgerufen. Dabei handelt es sich um ein sog. Lentivirus aus der Familie der Retroviren.

Vorkommen und Übertragung

Die Erkrankung tritt weltweit und dabei regional gehäuft auf. In Deutschland ist das Virus nicht heimisch, es kommt aber immer wieder zu sporadischen Ausbrüchen. Die Infektiöse Anämie erfasst ausschließlich Einhufer wie Pferde, Ponys, Esel, Maultiere und Maulesel. Der Mensch ist nicht gefährdet. Das Virus vermehrt sich ausschließlich in bestimmten Blut- bzw. Abwehrzellen (Monozyten, Makrophagen). Einmal infizierte Tiere beherbergen das Virus lebenslang und bilden somit ein dauerhaftes Virusreservoir. Grund dafür ist die ständige Änderung der Oberflächenstruktur des Virus, das sich auf diese Weise einer Immunantwort des Körpers und damit einer wirksamen Bekämpfung entzieht. Wichtigste Überträger sind blutsaugende Insekten, die das Virus über das Blut weiterverbreiten. Die Erkrankung ist daher im Wesentlichen an das Vorkommen der Insekten gebunden und tritt vor allem in Feuchtgebieten und jahreszeitlich gehäuft im Frühjahr und im Sommer auf. Einen weiteren Übertragungsweg stellen mit Blut kontaminierte Instrumente dar. Infektionen sind auch über den Deckakt, beim Fohlen ebenso intrauterin (im Mutterleib) oder über die Milch möglich.

Krankheitsbild

Typisch für die Erkrankung ist der anfallsweise Verlauf mit einer Dauer von meist zwei bis vier Tagen. Je nach Schweregrad der klinischen Symptome wird zwischen vier Formen unterschieden:

  • perakute Erkrankung: plötzlicher Todesfall ohne klinische Symptome
  • akute Erkrankung: hohes Fieber und Muskelschwäche. Gelegentlich werden punktförmige Blutungen im Bereich der Lidbindehäute, der Zungenunterseite, in der vorderen Augenkammer oder im Enddarm festgestellt. Seltene Todesfälle sind möglich.
  • chronische Erkrankung: Müdigkeit, Leistungsdepression, Abmagerung und Blutarmut
  • klinisch unauffälliger Verlauf (häufigste Form): ohne klinische Symptome. Durch Stressfaktoren bedingt können vorübergehend Symptome auftreten.

Diagnostik

Die Diagnose kann serologisch mittels ELISA-Test oder einem Agar-Gel-Immunodiffusions-Test, dem sog. Coggins-Test, am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) durchgeführt werden. Reaktive Ergebnisse des etwas empfindlicheren ELISA-Tests müssen mit dem Coggins-Test bestätigt werden. Die Testdurchführung bis zur endgültigen Ablesung dauert beim Coggins-Test mindestens 48 Stunden.





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z.B. Nico Hörmann, Grischa Ludwig oder Daniel Klein für den Bereich Reining.
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