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Deutschlands HIT Pferdedatenbank – Registrierung ist Pflicht
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Dr.agr. Dr.agr. habil.
Ines von Butler-Wemken

ist Expertin für für den Bereich Vererbung/Genetik im wittelsbuerger.com-Expertenforum.

Dorthin gelangen Sie hier.

Bereits seit 2010 müssen alle erstregistrierten Pferde, die in der Bundesrepublik Deutschland gehalten werden in eine nationale Pferdedatendatei, die sog. HI-Tier Datei, eingetragen werden. Hi-Tier Datei oder HIT Datei ist eine Abkürzung für Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere. Die HIT Datei wurde ursprünglich zur Registrierung für landwirtschaftliche Nutztiere eingeführt und später dann um eine Pferdedatenbank erweitert. Mit der EU Pferdepassverordnung vom 15.02.2015 führt heute jedes Land eine solche Pferdedatenbank. Einige EU Länder haben mehrere Datenbanken, die aber stets zentral vernetzt sein müssen.

Alle in einem EU-Land seit 2010 erstregistrierten Pferde und auch alle in ein anderes EU Land eingeführten bzw. verkauften Pferde, müssen in der jeweils zuständigen nationalen Pferdedatenbank eines Landes verzeichnet sein. Die gilt auch für solche Pferde, deren Pferdepässe von einer Organisation (Zuchtverband) mit Geschäftssitz in einem anderen EU Land ausgestellt werden. Auch diese Pferde müssen in der Datenbank ihres jeweiligen Haltungslandes stehen.


In der EU-Pferdepassverordnung (EU 2015/262) ist festgehalten, welche Daten eines Pferdes mindestens von einer Pferdepass-Ausstellungsstelle an die zentrale Pferdedatenbank gemeldet werden. Spätestens 15 Tage nach Ausfertigung oder Aktualisierung eines Pferdepasses müssen so unter anderem: Lebensnummer, Geschlecht, Farbe, Geburtsdatum, Transpondercode, Datum der Pferdepassausstellung, Name und Anschrift des Halters u.a. in der zentralen nationalen Datenbank des Halterlandes stehen. Dies betrifft auch jede Änderung, zum Beispiel auch den Wechsel eines Halterbetriebes.

Für die Korrektheit der Angaben ist laut EU-Verordnung der Halter eines Pferdes verantwortlich. Alle Änderungen unter anderem auch der Zukauf und die Einfuhr aus anderen Mitgliedsstaaten müssen von einem Pferdehalter innerhalb von 30 Tagen an eine passausgebende Stelle gemeldet werden, bei Einfuhr aus anderen Staaten spätestens 30 Tage nach Abschluß des Zollverfahrens. Die passausgebende Stelle nimmt mit den Änderungen dann auch die Aktualisierung in der jeweils zuständigen zentralen Datenbank eines EU Mitgliedsstaates vor.

In Deutschland können Pferdehalter die Daten ihrer Pferde in der HIT-Datei einsehen, jedoch nicht selbst eingeben oder ändern. Zur Ansicht ist die sogenannte Betriebsnummer des Pferdehalters und eine zusätzlich PIN erforderlich. Die PIN wird dem Pferdehalter auf Antrag von der zuständigen Ausgabestelle der Betriebsnummer zusätzlich zugeteilt. Pferdehalter, die auch landwirtschaftliche Nutztiere in Deutschland halten, haben bereits eine solche PIN zugeteilt, da sie die Daten ihrer Nutztiere (Schafe, Ziegen Rinder) selbst aktualisieren müssen. Die HIT-Datei ist über www.hi-tier.de einsehbar.


Mehr dazu

Mehr Pflichten für Pferdehalter: Neue EU Pferdepass-Verordnung ab Januar 2016
Pferde und Lebensmittelsicherheit: Die wichtigsten Informationen zu der neuen Equidenpass-Verordnung wittelsbuerger.info Wissen







Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen gerne weiter,
z.B. Dr. Ines von Butler-Wemken für den Bereich Vererbung/Genetik.
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Quelle LUFA NRW

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