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So stellt beispielsweise eine Kolik nicht selten ein
lebensbedrohliches Risiko für Pferde dar. Oft ist
eine Operation notwendig, die das Überleben der
betroffenen Pferde aber nicht garantieren kann.
Selbst eigentlich schöne Ereignisse, wie z.B. die
Fahrt zu einem Turnier, können unschön enden:
Beim Verladen erschreckt sich das Pferd, rutscht
von der Rampe und reißt sich das Bein auf oder
erleidet gar eine offene Fraktur. Beides kann zu
schweren Verletzungen führen, das Pferd „unbrauchbar“
machen oder mit der Einschläferung
enden. In solchen und anderen Fällen kommt die
Pferdelebensversicherung zum Einsatz.
Die Pferdelebensversicherung ist eine sehr spezielle
Versicherung; so gibt es nicht viele Versicherer
auf dem Markt, die dieses Geschäft insbesondere
im hochsummigen Segment bedienen und handhaben
können.
Sparten der Pferdelebensversicherung
Auch wenn diese Versicherungssparte sehr speziell
ist, gibt es unterschiedliche Formen
¦ Grunddeckung:
Tod oder Nottötung (nachfolgend ToN genannt)
¦ Volldeckung:
Dauernde Unbrauchbarkeit zum Reiten
oder Fahren (nachfolgend DU genannt)
Dauernde Zuchtuntauglichkeit
(nachfolgend DZU genannt)
Tod oder Todgeburt der Leibesfrucht
Deckungsvarianten
Neben den vorgenannten Sparten wird in der Pferdelebensversicherung
noch unterschieden nach
der Allgefahrendeckung in Folge Krankheit
oder Unfall und einer Unfalldeckung.
¦ Beispiele für die Allgefahrendeckung:
Infektiöse Anämie und die damit verbundene
Tötung des Pferdes
Kolik – das Pferd verendet trotz einer Operation
Tod durch Herz-Kreislaufversagen
Fraktur – das Pferd buckelt auf der
Weide und tritt in ein Loch
Verletzung bei einem Ausritt – das Pferd zieht
sich eine dermaßen schlimme Verletzung zu,
dass es im Reitsport nicht mehr eingesetzt
werden kann etc.
¦ Beispiele für die Unfalldeckung:
Sturz, Genickbruch, Verkehrsunfälle,
Weideunfälle etc.
Leistung
Der Versicherer leistet je nach gewähltem
Versicherungsumfang für Schäden.
¦ Bei Tod oder Nottötung in Folge von:
Krankheit Unfall
Brand, Blitzschlag, Explosion
Trächtigkeit bei Stuten Kastration bei Hengsten
Operationen Transport Diebstahl Raub
Abschlachten in diebischer Absicht
¦ Sowie bei der Dauernden Unbrauchbarkeit
in Folge von:
Krankheit oder Unfall
Unbrauchbarkeit in Folge unfallbedingter
Ataxie und unfallbedingter Sehnenverletzung
kann versichert werden.
¦ Bei der Dauernden Zuchtuntauglichkeit:
Bei Deck- und Befruchtungsunfähigkeit von
Hengsten und
Unfruchtbarkeit bei Stuten
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme muss dem reellen Marktwert
des Pferdes, auch bezogen auf seine sportlichen
Leistungen, entsprechen. Sogenannte Liebhaberwerte
können nicht versichert bzw. würden im
Leistungsfall nicht erstattet werden.
Wartezeiten
Die Wartezeiten sind bei den diversen Versicherern
unterschiedlich geregelt. Als grobe Faustformel ist
zu wissen, dass für Unfall-, Feuer- und Raub keine
Wartezeit besteht. Für den Rest liegen die Wartezeiten
zwischen ein und sechs Monaten.
Versicherbarkeit
Versichert werden können Pferde im Rahmen der
ToN und DU-Versicherung bereits ab dem siebten
Lebenstag. Es gibt jedoch ein Höchstaufnahmealter,
das bei der Grunddeckung (ToN) mit dem 13.
Lebensjahr sowie bei der Volldeckung (DU) mit
dem 11. Lebensjahr defi niert ist.
Beitragsstaffel
Der Versicherungsbeitrag ist gestaffelt nach
folgenden Kriterien:
dem Verwendungszweck des Pferdes (Reit-,
Renn- oder Zuchtpferd)
dem Eintrittsalter des zu versichernden Pferdes
der gewünschten Versicherungssumme
der Deckungsform und
der Größe des Pferdes (Groß- und Kleinpferdetarif)
Selbstbehalt
Bei der Wahl des Versicherers und der Versicherungsform
ist darauf zu achten, dass je nach gewählter
Versicherungsform eine Selbstbeteiligung
integriert werden kann. So ist z.B. bei der alleinigen
Versicherung der ToN-Volldeckung i.d.R kein
Selbstbehalt integriert. Sobald jedoch die DU eingeschlossen
wird, wird über den Gesamtvertrag
(also ToN und DU) eine Selbstbeteiligung von z.B.
20% gezogen.
Nachlässe
Wie in jeder Versicherungssparte ist auch bei der
Pferdelebensversicherung zu prüfen, welche Nachlässe
gewährt werden können. Dies sind i.d.R.
Nachlässe für
Mitgliedschaften in diversen Verbänden/
Vereinen
Laufzeitbindungen
Bündelungen (mehr als eine Versicherung
bei dem gewählten Versicherer, z.B. eine Tierlebens-
und Tierhalterhaftpfl ichtversicherung)
Antragsaufnahme und Gesundheitsprüfung
Zur Eindeckung des Vertrages ist die Aufnahme eines
Antrags mit den Daten des Pferdes, des Besitzers
und des gewünschten Versicherungsumfangs
erforderlich. Ferner ist ein Gutachten zum Gesundheitszustand
des Pferdes durch den behandelnden
Tierarzt zu erstellen. Je nach beantragter Deckung
sind zusätzlich Röntgenbilder zu fertigen.
Verhalten im Schadenfall
Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden,
ist zwingend zu beachten, dass Schäden oder
mögliche Schäden unverzüglich dem jeweiligen
Versicherer zu melden sind. Insbesondere bei einer
Nottötung muss vorab die Einwilligung des
Versicherers eingeholt werden. Zu diesem Zweck
halten die Versicherer entsprechende 24-Stunden-
Hotlines vor.
Abschließend sei gesagt, dass keine Versicherung
der Welt den Schmerz über den Verlust oder die
Krankheit und damit verbundene Unbrauchbarkeit
des Pferdes lindern kann. Es stellt sich nur
die Frage, ob der Pferdehalter das Risiko fi nanziell
absichern möchte, um so den geliebten Sport mit
einem neuen Partner Pferd weiter zu leben.
Quelle:
Claudia Remlinger für westernreiter (EWU)
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