Dr.agr. Dr.agr. habil.
Ines von Butler-Wemken
ist Expertin
für für den Bereich Vererbung/Genetik im wittelsbuerger.com-Expertenforum.
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Wer Pferde hält muss
dies in Deutschland beim zuständigen Veterinäramt und
zusätzlich auch bei der zuständigen Tierseuchenkasse
anmelden. Dies ist in der Viehverkehrsverordnung (ViehverkV) festgehalten.
Die Adressen gibt es bei der Gemeindeverwaltung oder bei den Landkreisämtern.
Der Pferdehalter erhält dann eine amtliche Registriernummer.
Der Gesetzgeber sieht jetzt zusätzlich vor, dass mit dem
Antrag für einen Pferdepass, zukünftig auch diese amtliche
Registriernummer angegeben werden muss. Auf die Verwendung und
Berücksichtigung der Registriernummer müssen sich jetzt
auch die Zuchtverbände neu einstellen, da dies zur Passantragstellung
bisher noch nicht notwenig gewesen ist.
Der Bundesrat soll am 18 Dezember 2009 auch über eine Änderungsentwurf
zur Viehverkehrsverordnung entscheiden. Nach diesem Entwurf müssen
alle Pferde bei der Passerstausstellung zukünftig mit einem
Transponder (Mikrochip) gekennzeichnet werden. Die Transponder
sollen nur noch von amtlich beauftragten Stellen ausgegeben werden,
die in jedem Bundesland von der obersten Veterinärbehörde
benannt werden.
In
einigen Bundesländern, zum Beispiel in Niedersachsen, übernimmt
die Tierseuchenkasse aber auch die Kosten für die Transponder.
Damit werden sie dort für die Pferdehalter kostenfrei. In
dem Änderungsentwurf zur ViehVerkV ist unter anderem auch
eine einheitliche Codierung der letzten 15 Ziffern für die
Pferde-Transponder in Deutschland vorgesehen.
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gerne weiter,
z.B. Dr. Ines von Butler-Wemken für den Bereich Vererbung/Genetik.
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