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Pferdehalter: Ohne amtliche Registriernummer kein Pferdepass
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Dr.agr. Dr.agr. habil.
Ines von Butler-Wemken

ist Expertin für für den Bereich Vererbung/Genetik im wittelsbuerger.com-Expertenforum.

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Wer Pferde hält muss dies in Deutschland beim zuständigen Veterinäramt und zusätzlich auch bei der zuständigen Tierseuchenkasse anmelden. Dies ist in der Viehverkehrsverordnung (ViehverkV) festgehalten. Die Adressen gibt es bei der Gemeindeverwaltung oder bei den Landkreisämtern.

Der Pferdehalter erhält dann eine amtliche Registriernummer. Der Gesetzgeber sieht jetzt zusätzlich vor, dass mit dem Antrag für einen Pferdepass, zukünftig auch diese amtliche Registriernummer angegeben werden muss. Auf die Verwendung und Berücksichtigung der Registriernummer müssen sich jetzt auch die Zuchtverbände neu einstellen, da dies zur Passantragstellung bisher noch nicht notwenig gewesen ist.

Der Bundesrat soll am 18 Dezember 2009 auch über eine Änderungsentwurf zur Viehverkehrsverordnung entscheiden. Nach diesem Entwurf müssen alle Pferde bei der Passerstausstellung zukünftig mit einem Transponder (Mikrochip) gekennzeichnet werden. Die Transponder sollen nur noch von amtlich beauftragten Stellen ausgegeben werden, die in jedem Bundesland von der obersten Veterinärbehörde benannt werden.

In einigen Bundesländern, zum Beispiel in Niedersachsen, übernimmt die Tierseuchenkasse aber auch die Kosten für die Transponder. Damit werden sie dort für die Pferdehalter kostenfrei. In dem Änderungsentwurf zur ViehVerkV ist unter anderem auch eine einheitliche Codierung der letzten 15 Ziffern für die Pferde-Transponder in Deutschland vorgesehen.



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z.B. Dr. Ines von Butler-Wemken für den Bereich Vererbung/Genetik.
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Quelle Ines von Butler-Wemken

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