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Serie Stall- & Weidemanagement

Zäune (rechts)sicher bauen

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Ein falsch gebauter Koppelzaun kann Sie teuer zu stehen kommen. Brechen Ihre Pferde deshalb aus der Weide aus, haben Sie im Schadensfall vor Gericht keine Chance. Wie man Zäune (rechts)sicher baut, erfahren Sie hier.

Ein wahrer Fall aus dem Jahr 2005: Mitten in der Nacht brechen vier Pferde aus ihrer Weide aus und laufen auf die nahe gelegene Bundesstraße. Dort stoßen sie mit einem Auto zusammen, das mit 70-90 km/h zu schnell fährt. Alle vier Pferde werden durch die Kollision getötet. Daraufhin verlangt der Pferdehalter Schadensersatz vom Fahrzeughalter. Das Gericht weist die Klage ab.

Der Grund für diese Entscheidung: Nach Ansicht des Richters hätte die Einfriedung der Weide wegen ihrer Lage an einer Bundesstraße besonders hohen Anforderungen genügen müssen, um ihre Schutzfunktion zu erfüllen. Der Zaun wies jedoch einen Pfahlabstand zwischen 5,25 Meter und 8 Meter auf, zur Einfriedung waren Gummibänder mit einer Breite von 2,5 cm mit Nägeln an den Holzpfählen befestigt gewesen. Zwar gibt es keine DIN-Vorschriften für den Standard-Koppelzaun, dafür aber Empfehlungen von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung. Der vom Gericht bestellte Sachverständige sagte, der vorhandene Pfahlabstand hätte allenfalls zwischen 3 Meter und 3,50 Meter liegen dürfen. Für Gummibänder werde eine Breite von 7 cm empfohlen. Außerdem seien die Bänder mit zu kleinen Nägeln befestigt gewesen.

 

Angesichts solcher Urteile liegt es nahe, die eigenen Koppeln mit dem „perfekten Zaun“ zu versehen.

Doch wie sieht der aus?

Holzpfähle sollten entweder aus Hartholz (Eiche, Robinie, Bongossi, Insultimer) oder aus imprägniertem Weichholz (Tanne, Fichte, Kiefer, Lärche) bestehen. Eichenholz muss mindestens drei bis fünf Jahre lang abgelagert worden sein, weil sich sonst ihre Haltbarkeit verringert. Robinie muss geschält und abgelagert sein, da die Rinde zu Vergiftungen beim Pferd führen kann. Bei den Nadelhölzern sollte man nur qualitativ hochwertige Produkte mit einem RALGütezeichen kaufen. Auch wenn sie bereits imprägniert sind, müssen sie zusätzlich vor Verbiss geschützt werden.

Achtung: Verboten ist der Einsatz von Eisenbahnschwellen, Strom-, und Telegrafenmasten. Sie sind ölimprägniert und dadurch eine Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt.

Kunststoffpfähle haben den Vorteil, dass sie witterungsbeständiger, langlebiger und leichter sind.

Der Nachteil liegt meist im Preis: Im Gegensatz zu Holzpfählen kann man die weißen Zaunpfosten im „American Style“ nicht selber herstellen. Probleme mit der Stabilität gibt es nur, wenn die Zäune nicht genau nach Anweisung des Herstellers (Kiesschüttung, Betonschicht ...) aufgebaut werden. Die meisten Hersteller garantierten eine kostenlose Rücknahme der gebrauchten Pfähle. Weiße Zäune sollten nach drei bis fünf Jahren einer Grundreinigung unterzogen werden.

Gummiförderbänder als Querstreben sind witterungsbeständig und werden von Pferden nicht benagt. Zur Montage sollten sie von einem Traktor gespannt und alle drei bis fünf Jahre nachgezogen werden. Durch den enormen Zug müssen die Eck- und Torpfosten in Beton gegossen und durch seitliche Verstrebungen abgestützt werden.

Achtung: Holzpfosten müssen durch den Betonsockel hindurch führen, damit sich keine Staunässe bildet (Fäulnis). Die Entsorgung der Förderbänder ist sehr teuer!

Elektrodrähte sind für Pferde optisch schlechter erkennbar als Elektrolitzen. Dafür leiten sie besser und haben keine Wind-, oder Schneeproblematik. Verschmutzungen und starker Bewuchs können bei beiden Systemen die Leitfähigkeit beeinträchtigen. Den geringsten Leitungswiderstand und damit die niedrigsten Spannungsverluste haben Drähte mit 2,5 mm Durchmesser. Aluminiumdrähte leiten besser als Stahldrähte, haben aber nur eine geringe Zugfestigkeit. Bei Seilen und Bändern hängt die Leitfähigkeit ab vom Material – Kupfer leitet besser als Nirosta – und von der Anzahl der eingebauten Leiter.

Achtung: Elektrozäune genügen als alleinige Außenzäune nur, wenn sie deutlich sichtbar sind und täglich kontrolliert werden.

Richter entscheiden bei der Rechtssprechung auch nach Risikobereichen:

 Zum Risikobereich 1 gehören Weiden an wenig befahrenen Straßen, in Hofnähe, gut kontrollierbar.
 Im Risikobereich 2 liegen Weiden an mäßig befahrenen, entfernten Straßen, die nicht unter ständiger Kontrolle sind.
 Als Risikobereich 3 werden Weiden an Autobahnen, Bahnlinien, Flugplätzen oder sonstigen gefährdeten Gebieten sowie Hengsthaltung eingestuft.
 Bei Risikobereich 2 und 3 empfi ehlt sich eine Kombination aus einer festen Holzumzäunung mit abgesichertem Elektrozaun.
 Dagegen können Innenzäune im Risikobereich 1 als mobiler oder halb stationärer Zaun ausgeführt werden z.B. als Einzäunung mit Elektroband.

Das Weidezaungerät muss auch bei so genannten „leicht zu haltenden Tieren“, wie Pferden eine Spannung von mind. 2000 Volt aufbringen. Das muss auch an der vom Stromgerät am weitesten entfernten Stelle der Fall sein.

Wichtig: Achten Sie beim Kauf auf ein GSoder DLG-Prüfsiegel.

Bitte Beachten: Am Zaun muss ein Warnschild „Achtung Elektrozaun!“ angebracht werden. Das Tor sollte mindestens vier Meter breit sein, um die Weide mit Maschinen befahren zu können.

Es muss abschließbar sein – nicht nur um unbefugten Zugriff und Diebstahl zu erschweren. Dem Weidebetreiber im Eingangs geschilderten Fall wäre auch bei ansonsten intaktem Zaun ein erhebliches Mitverschulden angelastet worden, wenn unbefugte Dritte das Tor öffnen konnten. Hier verlangt die Rechtssprechung – jedenfalls bei Weiden im Risikobereich 2 und 3 – dass die entsprechenden Tore durch ein Schloss gesichert sind.

Wichtige Abmessungen im Überblick:

 Der Zaun sollte mindestens 1,20 Meter hoch sein oder entsprechend 0,8 x Widerristhöhe des größten Pferdes. Bei einem 1,50 Meter großen Quarter Horse reicht also die Mindestgröße, ein 1,70 Meter großes Warmblut benötigt einen Zaun von 1,40 Meter Höhe.

 Die Pfähle müssen mindestens mit einem Drittel ihrer Länge in den Boden eingegraben werden. Daraus resultiert eine Gesamtpfahllänge von 2,00 bis 2,25 Metern. Der Mindestdurchmesser eines runden Holzpfahls beträgt 9 bis 12 cm. Die Eck- und Torpfosten sollten wesentlich dicker sein. Die Pfostenabstände dürfen 2,5 bis 4 Meter betragen.

 Querverstrebungen sollten in einen Abstand von ca. 40 bis 50 cm von innen angebracht werden, in der Regel werden 3 Querriegel verwendet. Holzplanken sollten mindestens 4 cm stark sein und Rundhölzer einen Mindestdurchmesser von 10 cm haben.

 Gummi-Förderbänder müssen 7 bis 10 cm breit sein.

 Schrauben oder Nägel sollen so lang sein, dass die Einschlagtiefe in den Pfahl die Hälfte bis zwei Drittel des Pfostendurchmessers beträgt.

 Litzen sollen 4 bis 6 cm breit sein.

 Weidezaungeräte müssen eine Spannung von 2000 bis 5000 Volt, maximal 10 000 Volt aufbringen.

Die Checkliste zum Herunterladen und Ausdrucken finden Sie hier

Quelle:
Regina Käsmayr für westernreiter (EWU)


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z.B. Petra Roth-Leckebusch für den Bereich Zucht.
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Quellewesternreiter

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