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FN-Betriebskennzeichnung
Ohne FN-Bescheinigung keine Ausbildung mehr
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Seit Juli 2007 wird die Regelung endgültig umgesetzt: Wer offi zielle Ausbildungen nach der APO (Ausbildungsprüfungsordnung) anbieten will, benötigt eine Betriebskennzeichnung durch die FN. Verbunden ist diese Forderung mit vielen Voraussetzungen und auch Kosten.

 

Wer im Namen der EWU Ausbildungslehrgänge zum Hufeisen, Basispass, Reitabzeichen oder Trainer anbieten möchte, vertritt den Verband gegenüber den teilnehmenden Reitern. Damit ein entsprechendes Niveau der Ausbildung, aber auch der Rahmenbedingungen gewährleistet ist, muss der Ausbilder nun nicht nur die eigene Trainerqualifi kation nachweisen, sondern auch der Betrieb FN-geprüft sein.

Der Betrieb oder das Vereinsgelände, auf dem eine Ausbildung stattfi nden soll, muss zunächst den Kriterien der artgerechten Pferdehaltung entsprechen. Damit erhält der Betrieb das sogenannte „Grundschild Pferdehaltung“. Mit dieser Mindestanforderung, bei dem insbesondere die Haltungsbedingungen der Pferde (Boxengröße, Futterlagerung, Erste Hilfe-Ausrüstung etc.) überprüft werden, können nach APO Lehrgänge der unteren Ebene wie Basispass oder Hufeisen durchgeführt werden. Mit einigen weiteren Voraussetzungen ist nach den Richtlinien der EWU jedoch auch schon die Durchführung von Reitabzeichenprüfungen möglich; hierfür werden zusätzlich ein Reitplatz mit einer Mindestgröße von 1000 Quadratmetern oder eine Reithalle (20 x 40 m) sowie angemessene Hindernisse (Trail) gefordert. Die Einzäunung sollte mindestens 1,20 m hoch sein; stabil, achtungsgebietend und dauerhaft.

Zusätzlich kann der jeweilige Betrieb weitere „Module“ wie Pensionspferdehaltung, Zuchtbetrieb, Wanderreitstation oder Reitschule als Kennzeichnung beantragen.

Interessant für die Westernreiter ist das Modul „Reitschule Westernreiten“, das es in unterschiedlichen Abstufungen gibt.

Die unterste Stufe ist die Reitschule Westernreiten mit einem Punkt. Für diese Kennzeichnung muss mindestens ein Trainer C auf der Anlage unterrichten. Weiterhin müssen wenigstens zwei Lehrpferde zur Verfügung stehen, die bei Prüfungen auf dem Niveau von Hufeisen oder Reitpass eingesetzt werden können. Zudem ist für den Betrieb ein geeigneter Reitplatz (20 x 40 Meter, mit fester Einzäunung) erforderlich.

Für eine Kennzeichnung als Westernreitschule mit zwei Punkten steigen die Anforderungen: Hier muss mindestens ein Trainer B auf der Anlage tätig sein, der vier Lehrpferde auf Niveau des Westernreitabzeichen Bronze für Reitschüler zur Verfügung stehen hat. Ein fest umzäunter Reitplatz (mindestens 800 Quadratmeter) ist ebenfalls Pfl icht. Außerdem müssen Einstellplätze für Gastpferde zur Verfügung stehen sowie ein Unterrichtsraum mit Lehr- und Anschauungsmaterial für die theoretische Ausbildung.

Wer gar drei Punkte haben möchte, kommt um die Trainer A-Qualifi kation nicht herum. Zusätzlich sind vier Lehrpferde obligatorisch, die mindestens für das silberne Westernreitabzeichen eingesetzt werden können, sowie ein Reitplatz oder eine Reithalle mit einer Größe von mindestens 1000 Quadratmetern.

Für vier Punkte muss ein Pferdewirtschaftsmeister – Teilbereich Reitausbildung – auf der Anlage tätig sein. Auch hier sind vier Lehrpferde (für silbernes Westernreitabzeichen) und ein Reitplatz (mind. 1000 Quadratmeter) Pfl icht.

Kann- und Sollbestimmungen werden von den einzelnen Landeskommissionen oftmals unterschiedlich bewertet. Bei Formulierungen wie „achtungsgebietende Einzäunung“ für den Reitplatz kann beispielsweise eine dreifache E-Zaunlitze ausreichend oder auch ein fester Holzzaun erforderlich sein. Dies wird häufi g unterschiedlich gehandhabt, so dass sich jeder interessierte Betrieb bei der zuständigen Stelle der jeweiligen Landeskommission beraten lassen sollte. Nach positiver Besichtigung durch eine Prüfungskommission der FN erhält der Betrieb für drei Jahre die beantragte Kennzeichnung. Alle drei Jahre fi ndet eine Nachprüfung statt. Die Kosten für das Grundschild Pferdehaltung (das stets die Grundlage für jedes weitere Modul darstellt) mit ein bis zwei Modulen (zum Beispiel Pensionspferdebetrieb und Westernreitschule) belaufen sich auf etwa 300 Euro.

Für die Durchführung von Trainer-Lehrgängen über die EWU ist die Kennzeichnung als Reitschule nicht erforderlich, sondern lediglich das Grundschild Pferdehaltung. Allerdings stellt die EWU folgende zusätzliche Anforderungen an den Betrieb: „Neben dem Stallraum für betriebseigene Pferde sind geeignete Einstellplätze für Gastpferde nachzuweisen. Mindestens eine Reithalle (möglichst 20 x 40 m) sowie angemessene Hindernisse (Trail) müssen vorhanden sein. Die Bande/ Einzäunung bei einem zusätzlichen Reitplatz sollte mindestens 1,20 m hoch, stabil, achtungsgebietend und dauerhaft sein. Die Möglichkeit der Ausbildung im Gelände muss gewährleistet und Ausritte müssen möglich sein. Eine gesetzliche Kennzeichnungspfl icht oder entsprechend andere Vereinbarungen (mit der Kommune oder privaten Grundstückseignern) sind zu beachten. Ein Unterrichtsraum mit entsprechenden Lehr- und Anschauungsmaterial muss zur Verfügung stehen. Es muss eine Erste- Hilfe-Ausrüstung gemäß DIN 13169 vorhanden sein. Die Gesamtanlage muss sich ständig in einem gepfl egten Zustand befi nden.“

Detaillierte Informationen können in der APO nachgelesen und die Bestimmungen der EWU auch nochmals bei der EWU-Geschäftsstelle angefordert werden. Die Antragsformulare für die Kennzeichnung fi nden Sie auf der Homepage der FN www.pferd-aktuell.de unter „Betriebe und Vereine“ zum Herunterladen.


Quelle:
Renate Ettl für westernreiter (EWU)


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z.B. Petra Roth-Leckebusch für den Bereich Zucht.
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