| Wer
im Namen der EWU Ausbildungslehrgänge zum Hufeisen, Basispass, Reitabzeichen oder
Trainer anbieten möchte, vertritt den Verband gegenüber den teilnehmenden Reitern.
Damit ein entsprechendes Niveau der Ausbildung, aber auch der Rahmenbedingungen
gewährleistet ist, muss der Ausbilder nun nicht nur die eigene Trainerqualifi
kation nachweisen, sondern auch der Betrieb FN-geprüft sein.
Der Betrieb
oder das Vereinsgelände, auf dem eine Ausbildung stattfi nden soll, muss zunächst
den Kriterien der artgerechten Pferdehaltung entsprechen. Damit erhält der Betrieb
das sogenannte „Grundschild Pferdehaltung“. Mit dieser Mindestanforderung, bei
dem insbesondere die Haltungsbedingungen der Pferde (Boxengröße, Futterlagerung,
Erste Hilfe-Ausrüstung etc.) überprüft werden, können nach APO Lehrgänge der unteren
Ebene wie Basispass oder Hufeisen durchgeführt werden. Mit einigen weiteren Voraussetzungen
ist nach den Richtlinien der EWU jedoch auch schon die Durchführung von Reitabzeichenprüfungen
möglich; hierfür werden zusätzlich ein Reitplatz mit einer Mindestgröße von 1000
Quadratmetern oder eine Reithalle (20 x 40 m) sowie angemessene Hindernisse (Trail)
gefordert. Die Einzäunung sollte mindestens 1,20 m hoch sein; stabil, achtungsgebietend
und dauerhaft.
Zusätzlich kann der jeweilige Betrieb weitere „Module“ wie
Pensionspferdehaltung, Zuchtbetrieb, Wanderreitstation oder Reitschule als Kennzeichnung
beantragen.
Interessant für die Westernreiter ist das Modul „Reitschule
Westernreiten“, das es in unterschiedlichen Abstufungen gibt.
Die unterste
Stufe ist die Reitschule Westernreiten mit einem Punkt. Für diese Kennzeichnung
muss mindestens ein Trainer C auf der Anlage unterrichten. Weiterhin müssen wenigstens
zwei Lehrpferde zur Verfügung stehen, die bei Prüfungen auf dem Niveau von Hufeisen
oder Reitpass eingesetzt werden können. Zudem ist für den Betrieb ein geeigneter
Reitplatz (20 x 40 Meter, mit fester Einzäunung) erforderlich. Für
eine Kennzeichnung als Westernreitschule mit zwei Punkten steigen die Anforderungen:
Hier muss mindestens ein Trainer B auf der Anlage tätig sein, der vier Lehrpferde
auf Niveau des Westernreitabzeichen Bronze für Reitschüler zur Verfügung stehen
hat. Ein fest umzäunter Reitplatz (mindestens 800 Quadratmeter) ist ebenfalls
Pfl icht. Außerdem müssen Einstellplätze für Gastpferde zur Verfügung stehen sowie
ein Unterrichtsraum mit Lehr- und Anschauungsmaterial für die theoretische Ausbildung.
Wer
gar drei Punkte haben möchte, kommt um die Trainer A-Qualifi kation nicht herum.
Zusätzlich sind vier Lehrpferde obligatorisch, die mindestens für das silberne
Westernreitabzeichen eingesetzt werden können, sowie ein Reitplatz oder eine Reithalle
mit einer Größe von mindestens 1000 Quadratmetern.
Für vier Punkte muss
ein Pferdewirtschaftsmeister – Teilbereich Reitausbildung – auf der Anlage tätig
sein. Auch hier sind vier Lehrpferde (für silbernes Westernreitabzeichen) und
ein Reitplatz (mind. 1000 Quadratmeter) Pfl icht.
Kann- und Sollbestimmungen
werden von den einzelnen Landeskommissionen oftmals unterschiedlich bewertet.
Bei Formulierungen wie „achtungsgebietende Einzäunung“ für den Reitplatz kann
beispielsweise eine dreifache E-Zaunlitze ausreichend oder auch ein fester Holzzaun
erforderlich sein. Dies wird häufi g unterschiedlich gehandhabt, so dass sich
jeder interessierte Betrieb bei der zuständigen Stelle der jeweiligen Landeskommission
beraten lassen sollte. Nach positiver Besichtigung durch eine Prüfungskommission
der FN erhält der Betrieb für drei Jahre die beantragte Kennzeichnung. Alle drei
Jahre fi ndet eine Nachprüfung statt. Die Kosten für das Grundschild Pferdehaltung
(das stets die Grundlage für jedes weitere Modul darstellt) mit ein bis zwei Modulen
(zum Beispiel Pensionspferdebetrieb und Westernreitschule) belaufen sich auf etwa
300 Euro.
Für die Durchführung von Trainer-Lehrgängen über die EWU ist
die Kennzeichnung als Reitschule nicht erforderlich, sondern lediglich das Grundschild
Pferdehaltung. Allerdings stellt die EWU folgende zusätzliche Anforderungen an
den Betrieb: „Neben dem Stallraum für betriebseigene Pferde sind geeignete Einstellplätze
für Gastpferde nachzuweisen. Mindestens eine Reithalle (möglichst 20 x 40 m) sowie
angemessene Hindernisse (Trail) müssen vorhanden sein. Die Bande/ Einzäunung bei
einem zusätzlichen Reitplatz sollte mindestens 1,20 m hoch, stabil, achtungsgebietend
und dauerhaft sein. Die Möglichkeit der Ausbildung im Gelände muss gewährleistet
und Ausritte müssen möglich sein. Eine gesetzliche Kennzeichnungspfl icht oder
entsprechend andere Vereinbarungen (mit der Kommune oder privaten Grundstückseignern)
sind zu beachten. Ein Unterrichtsraum mit entsprechenden Lehr- und Anschauungsmaterial
muss zur Verfügung stehen. Es muss eine Erste- Hilfe-Ausrüstung gemäß DIN 13169
vorhanden sein. Die Gesamtanlage muss sich ständig in einem gepfl egten Zustand
befi nden.“
Detaillierte Informationen können in der APO nachgelesen und
die Bestimmungen der EWU auch nochmals bei der EWU-Geschäftsstelle angefordert
werden. Die Antragsformulare für die Kennzeichnung fi nden Sie auf der Homepage
der FN www.pferd-aktuell.de unter „Betriebe und Vereine“ zum Herunterladen.
Quelle: Renate
Ettl für westernreiter (EWU)
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