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Bisphosphonate sind Substanzen, die auf den Knochenstoffwechsel wirken und darüber hinaus einen entzündungshemmenden sowie schmerzlindernden Effekt haben. Sie werden zur Behandlung von Erkrankungen des Bewegungsapparates eingesetzt. In Deutschland bzw. im Ausland gibt es für Pferde zugelassene Präparate, welche die Bisphosphonate Clodronsäure oder Tiludronsäure enthalten. Diese Substanzen sind gemäß Liste/Anhang II der ADMR im Wettkampf verbotene Substanzen (unerlaubte Medikation). Daneben gibt es stickstoffhaltige Bisphosphonate (wie z.B. Zoledronsäure), die bisher nicht explizit in den ADMR erfasst waren. Stickstoffhaltige Bisphosphonate wirken um ein Vielfaches stärker, zudem sind die Nebenwirkungen (u.a. höhere Bruchanfälligkeit der Knochen und Nierenfunktionsstörungen) beim Menschen bei diesen Präparaten deutlich stärker ausgeprägt und beim Pferd noch nicht ausreichend erforscht. Daher werden in den ADMR ab 1. Januar 2021 alle stickstoffhaltigen Bisphosphonate als Dopingsubstanz in Liste/Anhang I und III eingestuft und sind somit im Wettkampf sowie im Training verbotene Substanzen. Diese Substanzen dürfen damit, genauso wie im internationalen Sport gemäß FEI Regelwerk, zu keiner Zeit beim Sportpferd eingesetzt werden.
Bei Autologem Conditionierten Serum (ACS) handelt es sich um eine Aufbereitung aus dem Pferdeblut, die ebenfalls bei Erkrankungen des Bewegungsapparates eingesetzt wird. Hierbei wird dem Pferd eine geringe Menge Blut entnommen; während der anschließenden speziellen Aufbereitung werden körpereigene entzündungshemmende und wachstumsfördernde Faktoren angereichert und direkt an den Ort der Erkrankung (zumeist Sehnen oder Gelenke) gespritzt. ACS stellt damit eine Alternative zu medikamentellen Therapien dar. Diese in der Praxis vielfach angewendete und begrüßenswerte Therapie war bisher auf Grund einer Formulierung in Liste/Anhang III der ADMR in Training und Wettkampf verboten. Ab dem 01. Januar 2021 wird ACS auf Liste/Anhang I als im Wettkampf verboten eingestuft, auf Liste/Anhang III aber explizit vom Verbot im Training ausgenommen. Damit wird ACS genauso behandelt wie Platelet Rich Plasma (PRP), bei welchem es sich ebenfalls um eine Aufbereitung aus dem Blut handelt. Beide Blutaufbereitungen können damit außerhalb vom Wettkampf durch den Tierarzt angewendet werden.
Die zahlreichen auf dem Markt verfügbaren physikalischen Methoden, zu denen beispielsweise Magnetfelddecken gehören, werden zur Gesunderhaltung und Verletzungsvorbeugung eingesetzt. Während diese Methoden beim Weltreiterverband FEI in die Kategorien „non-restricted“, „restricted“ oder „prohibited supportive Therapies“ eingestuft werden, sind laut ADMR bisher nur Eiswasser, Kühlmaschinen und Magnetdecken explizit im zeitlichen Zusammenhang mit einer Wettkampfteilnahme erlaubt. Im Sinne einer Harmonisierung mit der FEI werden alle Therapien, die dort als „non-restricted“ eingestuft sind, zusätzlich zu Eiswasser und Kühlmaschinen auf Liste/Anhang IV als Ausnahmen erlaubt. Dabei handelt es sich um:
- statische Magnetprodukte (zum Beispiel Magnetdecken und –gamaschen)
- Geräte zur niedrig-frequenten pulsierenden Magnetfeldtherapie, sofern das generierte elektromagnetische Feld unter 0,1 Tesla (1000 Gaus) liegt (zum Beispiel akkubetriebene Magnetdecken und –gamaschen)
- Lasertherapie mit Lasern der Klassen 1 bis 3
- Massagegeräte
- LED-Therapiegeräte
- Wärmekissen
- Ionic Boots
- Vibrationsplatten
Abweichend von den Regularien der FEI wird der Einsatz der pulsierenden Magnetfeldtherapie insofern eingegrenzt, als dass während der Anwendung keine sichtbaren Muskelkontraktionen hervorgerufen werden dürfen.
Weitere Informationen zum Thema Anti-Doping- und Medikamentenkontroll-Regeln (ADMR) sind unter www.pferd-aktuell.de/turniersport/anti-doping-und-medikation zu finden.
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