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FN-Beirat Sport: Nationales Human-Anti-Doping-Regelwerk auf den gesamten Turniersport ausgeweitet
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Der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung hat in seiner außerordentlichen Sitzung im Dezember 2018 in Warendorf beschlossen, das nationale Human-Anti-Doping-Regelwerk auf den gesamten Turniersport auszuweiten. Bisher mussten vor allem Teilnehmer von internationalen Turnieren jederzeit damit rechnen, im Wettkampf auf Human-Dopingsubstanzen getestet zu werden, denn das internationale Human-Anti-Doping-Regelwerk gilt für alle Turnierreiter. National kam dies bislang durch die Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) nicht zur Anwendung.

"Einzelne Fälle im In- und Ausland haben uns aber gezeigt, dass es Anlass dazu gibt, das Thema Human-Doping im Pferdesport über den Kaderbereich hinaus stärker in den Fokus zu nehmen", sagte Dr. Dennis Peiler, Geschäftsführer des Deutschen Olympiade-Komitees für Reiterei (DOKR). "Selbstverständlich bleibt dabei weiterhin der Spitzensport im Fokus der Kontrollen."

 


Ab dem 1. Januar 2019 werden alle an Turnieren teilnehmenden Reiter dem Human-Anti-Doping-Regelwerk unterworfen. Die Kontrollen werden von der Nationalen Anti-Doping-Agentur NADA durchgeführt, dort finden Sie auch Informationen über verbotene Substanzen.



Manche Athleten leiden möglicherweise unter Krankheiten, die die Einnahme bestimmter Medikamente erfordern. Wenn das Medikament, das ein Athlet einnehmen muss, um eine Krankheit zu behandeln, unter die Verbotsliste fällt, kann dem Athleten eine Ausnahmegenehmigung für therapeutische Zwecke (Therapeutic Use Exemption, TUE) erteilt werden. Die NADA stellt Informationen zu Ausnahmegenehmigungen zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen ebenfalls an die NADA: www.nada.de/kontakt.

SUBSTANZEN UND METHODEN, DIE ZU ALLEN ZEITEN VERBOTEN SIND (IN UND AUSSERHALB VON WETTKÄMPFEN)

Anti-Doping-Ordnung (ADO)




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