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Das Schiedsgericht der DQHA hat die Aufgabe, die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften sowie der sich aus
der Satzung, dem Zuchtprogramm und den Vereinsordnungen ergebenden Regelungen zu
überwachen und für deren Durchsetzung Sorge zu tragen.
Das Schiedsgericht ist für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem Vereinsverhältnis zwischen der
DQHA und ihren Mitgliedern sowie zwischen Mitgliedern ergeben können, zuständig. Die DQHA,
vertreten durch den gesetzlichen Vorstand, und jedes Mitglied sind berechtigt, das Schiedsgericht
anzurufen.
Gleiches gilt für Betroffene in solchen Streitfällen, die zwischen Züchtern und Züchtern
und dem Zuchtverband während der Durchführung des gemäß Artikel 8 Abs. 3 und Artikel 12 der VO
(EU) 2016/1012 vom 08.06.2016 (Tierzuchtverordnung) genehmigten Zuchtprogramms der DQHA
entstehen können.
Zudem ist das Schiedsgericht für die Entscheidung über einen Einspruch eines Mitglieds gegen eine
von der Disziplinarkommission getroffene Entscheidung zuständig.
Konkret bestehen derzeit sowohl laufende Disziplinarverfahren gegen den alten DQHA-Vorstand (mehr dazu hier) sowie Beschwerden von Mitgliedern, denen die Ausstellung von Equidenpässen verweigert wird.
DQHA Satzung und Disziplinarverordnung
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z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den
Bereich AQHA.
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