Die Ansteckende Blutarmut
der Einhufer, auch bezeichnet als Equine Infektiöse Anämie
(EIA), ist eine bei Pferden, Eseln und Maultieren auftretende
und durch ein Virus hervorgerufene Tierseuche, die der Anzeigepflicht
unterliegt. Wird sie festgestellt, werden staatliche Bekämpfungsmaßnahmen
eingeleitet, um die Infektionsquelle zu ermitteln und um die weitere
Verschleppung zu verhindern (z.B. Betriebssperren, Einrichtung
eines Sperrbezirks, Probennahmen bei Kontakttieren, Tötung
betroffener Pferde). Das Virus wird durch stechende Insekten übertragen.
In jüngster Vergangenheit wurde das Virus zwischen Januar
2017 und April 2018 bei 15 Pferden nachgewiesen. Bei fast allen
damals betroffenen Pferden handelte es sich um Poloponys. Es wird
vermutet, dass von Pferdepflegern und Besitzern unsachgemäß
durchgeführte Infusionen bei Poloponys zur Weiterverbreitung
des Virus geführt haben. 2020 wurde das Virus bei einem aus
Spanien importierten Pferd im hessischen Kreis Offenbach nachgewiesen.
Registrierte Turnierpferde waren nicht in die genannten Ausbruchsgeschehen
involviert.
Um im Falle eines Ausbruchs
der Erkrankung die Nachforschungen von Seiten der Veterinärbehörden
zu vereinfachen, wurde die sogenannte Einhufer-Blutarmut-Verordnung
verändert. Darin heißt es nun: „Wer eine überregionale
Veranstaltung durchführt, bei der Einhufer verschiedener
Bestände zusammenkommen, hat ein Register der zu der Veranstaltung
verbrachten Einhufer zu führen.“
Folgende Daten
müssen in dem Register erfasst werden:
- Name des Pferdes/Ponys
- Transpondercode
(bei Pferden, die vor 2009 geboren sind und deshalb noch keinen
Transponder haben, die Lebensnummer; siehe Equidenpass)
- Name und Anschrift
des Halters
- Standort der Haltung
oder des Betriebes
Die Verordnung sieht
vor, dass die Informationen von den Veranstaltern (z.B. von Turnieren,
Zuchtveranstaltungen oder breitensportlichen Veranstaltungen)
manuell oder digital erfasst und auf Verlangen den Behörden
vorzulegen sind. Das Register ist für drei Kalenderjahre
aufzubewahren.
„Wir sind ganz
und gar nicht glücklich über die Änderung der Verordnung,
denn sie bedeutet einen erheblichen Mehraufwand für die Veranstalter
im Pferdebereich. Viele davon sind zum Beispiel bei der Organisation
von Turnieren oder Lehrgängen auf ehrenamtliche Helfer angewiesen,
die jetzt schon immer schwerer zu motivieren sind. Mit zunehmenden
behördlichen Auflagen ist davon auszugehen, dass noch weniger
Menschen bereit sind, sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich zu engagieren“,
warnt FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach.
Die FN sowie die ihr
angeschlossenen Landes- und Zuchtverbände hatten sich bereits
frühzeitig beim Bundesministerium für Ernährung
und Landwirtschaft (BMEL) und bei den zuständigen Behörden
der Länder gegen die Änderung der Verordnung stark gemacht.
Die Verbände verwiesen auf bereits bestehende technische
Lösungen und Datenbanken, wie zum Beispiel das zentrale „Herkunftssicherungs-
und Informationssystem für Tiere“ (HI-Tier), zu dem
auch Veterinärbehörden Zugang haben. Auch über
das digitale Turniernennungssystem der FN, NeOn, können den
Behörden im Falle des Ausbruchs einer Tierseuche Informationen
über registrierte Turnierpferde bei Pferdesportveranstaltungen
und deren Kontaktpersonen geliefert werden. Bei Zuchtveranstaltungen,
wie beispielsweise Stuten- oder Fohlenschauen, sind die registrierten
Pferde über die jeweiligen Zuchtverbände erfasst, so
dass im akuten Seuchenfall auch hier entsprechende Informationen
zur Verfügung gestellt werden können.
Zunächst wurde
die geplante Änderung aus dem Entwurf der Verordnung wieder
herausgenommen, letztlich aber - ohne dass die FN darüber
informiert wurde - kurzfristig wieder aufgenommen und beschlossen.
„Wir appellieren deshalb an alle Veranstalter, das entsprechende
Register zu führen, um keinen Ärger mit den Behörden
zu bekommen. Wir arbeiten aber mit unseren Landes- und Zuchtverbänden
weiter daran, eine technische Lösung zu finden, um die Arbeit
auf den Veranstaltungen zu erleichtern“, kündigte Soenke
Lauterbach an.
Mehr Informationen
über EIA gibt es unter www.pferd-aktuell.de/ausbildung/pferdehaltung/hygiene-im-pferdestall
in dem Absatz „Übersicht der für Pferde ansteckenden
Krankheiten“. Dort ist auch ein Dokument mit Antworten auf
wichtige Fragen zum neuen Pferde-Register zu finden. Das Dokument
steht zudem hier
als Download zur Verfügung.
Mehr dazu
Änderung Einhufer-Blutarmuts-Verordnung:
Veranstalter müssen Pferdehalter erfassen
Infektiöse
Blutarmut der Einhufer (EIA=Equine infektiöse Anämie)
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z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den
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