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Quarter Horse-Zucht: AQHA trifft sich mit der Europäischen Kommission / Ursprungszuchtbuch liegt in USA
 
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Am 11. Januar 2019 traf sich die AQHA, vertreten durch AQHA Chief International Officer Dr. Anna Morrison, dem Präsidenten der FEQHA Dr. Andrew Dren und AQHA Executive Vice President Craig Huffhines, mit Dr. Alf-Eckbert Füssel, dem stellvertretenden Leiter der Abteilung Tiergesundheit und Tierschutz der Europäischen Kommission, in Brüssel.

Ziel dieses Besuchs war die Klärung von Punkten im Zusammenhang mit den am 1. November 2018 in Kraft getretenen EU-Gesetzen (siehe hier) hinsichtlich der Anforderungen für Tierzuchtbescheinigungen, damit die AQHA sicherstellen kann, dass sie die geeigneten Schritte zur Unterstützung der AQHA-Mitglieder und zur Erleichterung des Handels leisten kann in der Europäischen Union.


Zuchtbescheinigungen für Zuchttiere - Ursprungszuchtbuch liegt bei der AQHA

Seit dem 1. November 2018 hat die Europäische Union neue Regelungen für Tierzuchtorganisationen und -prozesse erlassen (siehe hier). Zu diesen Vorschriften gehören auch die Erfordernisse von Zuchtbescheinigungen für Zuchttiere und deren Produkte (Samen, Embryonen usw.). Ursprünglich als eine Voraussetzung für Importe gedacht, hat die AQHA nun verstanden, dass das Zertifikat in erster Linie dazu dient sicherzustellen, dass das Zuchttier oder die daraus resultierenden Nachkommen des Zuchttiers oder von Zuchtmaterial in das Ursprungszuchtbuch aufgenommen werden können (AQHA) und damit auch in alle Tochter-Stutbücher der AQHA in der Europäischen Union.

Damit beansprucht die AQHA nun auch in der EU den Status, den bislang die DQHA seit dem 17.05.2013 für sich vereinnahmte, nämlich die Führung des Ursprungszuchtbuches für die Rasse und den Züchter (siehe hier). Die Auswirkungen von Tierzuchtbescheinigungen für lebende Tiere gegenüber Keimprodukten variieren geringfügig und werden wie folgt zusammengefasst:

Lebende Tiere

Zootechnische Bescheinigungen sind nicht als Einfuhrdokument erforderlich, es sei denn, das Tier ist als registriertes Tier ausgewiesen, wodurch der Importeur von bestimmten Zollsteuern befreit wird. Das EU-Recht1 erlaubt die Verwendung von Registrierungszertifikaten von anerkannten Zuchtstellen wie AQHA anstelle des Musterzuchtformulars. Um jedoch einheitliche Informationen zu schaffen, die an verschiedenen Importstandorten in der EU leicht verständlich sind, übersetzt AQHA die Registrierungsdaten eines Tieres in das Musterzeltblatt für Tierzucht, um die Ausfuhr von lebenden Tieren in die EU zu begleiten.

Exporteure, die ein Tierzuchtzertifikat für lebende Tiere benötigen, können sich per E-Mail an export@aqha.org an AQHA wenden, um diese Anfrage zu stellen. Der Antrag sollte den Namen des Zuchttiers, die Registrierungsnummer und den Namen der Einrichtung / Person enthalten, die den Export erleichtert. Im Gegenzug wird AQHA per E-Mail ein abgeschlossenes Tierzucht-Zertifikat für das Tier ausstellen.

Samen und andere Germinal-Produkte

Tierzucht- Bescheinigungen werden von der EU nicht als Importdokument benötigt, sondern bieten die Gewähr dafür, dass die resultierenden Fohlen in das Ursprungsbuch und somit in die Europäische Union aufgenommen werden können. Aus diesem Grund sind möglicherweise Tierzertifikate für Samen erforderlich, der bereits in der Europäischen Union gelagert wird. Durch das Erfüllen von Anforderungen in Bezug auf Tierzuchtbescheinigungen in Verbindung mit einem Export in die EU kann der Prozess reibungsloser gestaltet werden. Da die Tierzucht- Bescheinigungen für Samen und andere Zuchtprodukte auch Informationen enthalten, die AQHA nicht bescheinigen kann, z. B. Informationen zur Samenlagerung / -identifizierung, sind die Samensammel- und -lagerungszentren befugt, die Zertifikate unter Verwendung der von AQHA bereitgestellten Zusatzinformationen auszufüllen.

Exporteure, die Informationen zur Registrierung und genetischen Tests für Zertifikate für Samen und andere Zuchtprodukte benötigen, können sich per E-Mail an export@aqha.org mit AQHA in Verbindung setzen, um Informationen anzufordern. Der Antrag sollte den Namen des Zuchttiers, die Registrierungsnummer, einen Hinweis darauf enthalten, ob die Bescheinigung Samen oder andere Zuchtprodukte enthält, und den Namen der Einrichtung / Person, die das Tierzuchtzertifikat erstellt. Im Gegenzug wird AQHA per E-Mail ein Schreiben übermitteln, in dem die Gültigkeit der Angaben zur Registrierung und zum Gentest sowie der Zweck des Zwecks, ein Stammbaum der vier Generationen und Gentests für das Zuchttier bestätigt werden.

Während die Europäische Kommission ihre Unterstützung für das AQHA-Verfahren für Tierzuchtbescheinigungen bekundet hat, haben einige AQHA-Mitgliedsorganisationen in der EU immer noch Fragen mit ihren zuständigen Behörden vor Ort zu klären. Die AQHA unterstützt weiterhin die offene Kommunikation mit seinen Mitgliedsorganisationen und ihren zuständigen Behörden, um sicherzustellen, dass AQHA-Mitglieder innerhalb und außerhalb der EU keine Handelsunterbrechungen erfahren.

Fragen zu Tierzuchtzertifikaten und AQHAs Verpflichtung, Züchter von American Quarter Horse bei der Einhaltung der EU-Vorschriften zu unterstützen, können an export@aqha.org gerichtet werden.

Fragen zu den internationalen AQHA-Programmen oder zur Unterstützung der EU können an international@aqha.org gerichtet werden.



Brexit: Das müssen Pferdehalter n Großbritannien und in der EU wissen

Im Falle eines Brexits müssen Pferde, die Großbritannien Richtung EU verlassen, z.B. für Turnuiere, künftig ein Equine Health Certificate (EHC) sowie eine Tierzuchtbescheiningung mitführen. Manche Equidenpässe in Großbritannien beinhalten diese Informationen bereits, während einige EU-Pässe anderer Herkunftsländer zunächst von der AQHA.UK bearbeitet werden müssen.

Alle Pferde, die Großbritannien verlassen, um in die EU einzureisen, benötigen ein neues Exportgesundheitszertifikat (EHC), das von einem Amtstierarzt unterzeichnete Bluttests verlangt, um zu bestätigen, dass es frei von Krankheiten ist. EHCs würden 10 Tage dauern und das Pferd und seinen Pferdepass begleiten. Die Anforderungen für die Verbringung in die übrige Welt bleiben weitgehend unverändert.

Tatsächlich sind aber weitaus mehr Fragen noch unbeantwortet, beispielsweise:

Ein System, das die Datenbank der Bewegungsdatenerfassung der EU (TRACES) übernimmt, damit das Vereinigte Königreich seine eigenen Pferdebewegungsdaten führen kann

Das Ausmaß wahrscheinlicher Verzögerungen an den Kanalübergängen (Kanaltunnel und Fährhäfen) und die Notwendigkeit weiterer Grenzkontrollstellen sowohl im Vereinigten Königreich als auch in der EU aufgrund der Anforderungen zur Prüfung der Pferdeidentität und der Gesundheitsbescheinigungen

Verfügbarkeit und Anerkennung von Tierarzneimitteln



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z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den Bereich AQHA.
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