Warendorf (fn-press). Der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e. V. (FN) hat bei seiner Dezembersitzung die Einführung eines Kutschenführerscheins zum 1. Juni 2017 beschlossen. Jeder, der sich mit einer Kutsche im Straßenverkehr bewegt, soll demnach zukünftig über einen Kutschenführerschein A Privatperson seine Qualifikation nachweisen. Für gewerbliche Fuhrhalter gibt es einen Kutschenführerschein B Gewerbe.
Quarter Horses vor der Kutsche - kein seltener Anblick
Warum ein solcher Nachweis nun gefordert wird und was das genau
bedeutet, darüber hat FN-press mit Thomas Ungruhe, Leiter der
FN-Abteilung Breitensport, Vereine und Betriebe, gesprochen.
FN-press: Herr Ungruhe, die FN führt zum Juni 2017 einen Kutschenführerschein
ein. Warum?
Thomas Ungruhe: Kutschfahrer sind mit ihren Pferdegespannen häufig
auch im Straßenverkehr unterwegs. Leider gibt es aber immer noch
Fahrer, die über keinerlei Qualifikation verfügen. Mit Blick auf
ihre eigene Sicherheit und zur Unfallprophylaxe führen wir den
Kutschenführerschein ein. Er soll die verantwortlichen Personen
auf dem Kutschbock dazu befähigen, ein Pferdegespann auf öffentlichen
Wegen und Straßen zu führen. Hierzu wird das entsprechende Wissen
rund um das sichere Fahren in Straßenverkehr und Gelände sowie
um den pferdegerechten Umgang vermittelt.
FN-press: An wen richtet sich der Kutschenführerschein?
Ungruhe: Der Kutschenführerschein richtet sich an jeden, der sich
mit einem Pferdegespann auf öffentlichen Straßen und Wegen bewegt
und damit zum Verkehrsteilnehmer wird. Hierbei unterscheiden wir
zwischen Privatpersonen und gewerblichen Fahrern. Für Privatpersonen
gibt es den Kutschenführerschein A, für gewerbliche Fahrer den
Kutschenführerschein B. Als gewerblicher Fahrer gilt jeder, der
mit seiner Kutsche Personen oder Lasten gegen ein Entgelt bewegt.
Entsprechend werden beim Kutschenführerschein B auch Themen wie
Personenbeförderung, Ladungssicherheit oder das Fahren mit schwerem
Zug geschult.
FN-press: Jetzt gibt es Fahrer, die bereits ein FN-Fahrabzeichen
haben oder die eines ablegen möchten, um an Turnieren teilnehmen
zu können. Benötigen diese Fahrer zusätzlich einen Kutschenführerschein?
Ungruhe: Personen, die bereits ein FN-Fahrabzeichen 5 oder höher
abgelegt haben, können sich den Kutschenführerschein A Privatperson
auf Antrag per Formblatt und Nachweis der bestandenen Prüfung
ausstellen lassen. Für Fahrer mit turniersportlichen Ambitionen
besteht weiterhin die Möglichkeit, an Stelle des Kutschenführerscheins
das Fahrabzeichen 5 abzulegen. Dieses wird zukünftig um ein Sicherheitsmodul
erweitert, sodass jeder, der das Fahrabzeichen ablegt, automatisch
auch den Kutschenführerschein erwirbt.
FN-press: Bis zur Einführung des Kutschenführerscheins bleibt
noch ein knappes halbes Jahr. Was geschieht nun bis Juni 2017?
Ungruhe: Wir haben bereits gut vorgearbeitet und sind jetzt natürlich
intensiv damit beschäftigt, die entsprechenden Lehrgangsstrukturen
zu schaffen, damit auch ab dem 1. Juni 2017 entsprechende Lehrgänge
angeboten werden. Beispielsweise müssen unsere Lehrgangsleiter
und Prüfer entsprechend geschult und Lehrmaterialien für die Teilnehmer
erstellt werden.
Ist der Kutschenführerschein verpflichtend?
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) fordert, dass jeder
Fahrer, der sich mit einem Gespann im Straßenverkehr bewegt,
über den Kutschenführerschein A Privatperson nachweist,
dass er über das nötige Wissen rund um sicheres Fahren
in Gelände und Straßenverkehr verfügt. Bisher
ist der Kutschenführerschein nicht bundesweit gesetzlich
verankert. Im Falle eines Unfalls und/oder Versicherungsfalles
ist der Besitz des Kutschenführerscheins jedoch wichtig,
um besondere Sachkunde nachzuweisen.