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Neue Farbenlehre: Appaloosa Horse Club Germany führt die gelben und blauen Equidenpässe ein
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Der Appaloosa Horse Club Germany (ApHCG) bereichert ab diesem Jahr die Equidenpass-Farblehre um die beiden Farben gelb und blau. Bislang kannte man die roten Equidenpässe (mit Zuchtbescheinigung) sowie die grünen Equidenpässe als Sportpässe ohne Zuchtbescheinigung.



Nun teilt der ApHCG mit, daß er seine Equidenpässe ab sofort in die Farben blau - mit Nachweis über einen negativen DNA-Test zu den Erbkrankheiten PSSM 1, HYPP und EMH - sowie gelb ohne einen gültigen DNA-Test dazu ausstellt.

Konkret heisst es, daß der blaue ApHCG-Equidenpass ausgestellt wird, wenn "das Pferd den Nachweis erbracht" hat, daß es "frei von Gendefekten mit autosomal dominantem Erbgang" für die Erbkrankheiten PSSM Typ 1, HYPP und EMH ist. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, stellt der ApHCG nur einen gelben Equidenpass aus.

Was zunächst wie eine Pionierleistung züchterischer Sorgfalt klingt, könnte sich in der Praxis jedoch als Bumerang erweisen, stellt es doch alle Appaloosa ohne blauen Equidenpass zunächst unter den Generalverdacht, Träger von Erbdefekten zu sein.

Wer sich diesem Generalverdacht nicht aussetzen möchte, auf den kommt ziemlich sicher doppelter Aufwand zu: Für die Eintragung eines Appaloosas und den Erhalt eines offiziellen Papiers des ApHC USA ist ein solcher Erbkrankheitentest bislang nicht Pflicht, übrigens bei keinem der amerikanischen Zuchtverbände. Zuchtverbändde in Deutschland dokumentieren die Testergebnisse, sofern diese vorliegen, nachrichtlich im Innern des Equidenpasses.

Um aber einen ApHCG-Equidenpass in der Farbe blau zu erhalten, werden Züchter daher auf die Tests u.a. der Firma Laboklin in Deutschland zurückgreifen, vor allem, um die Fristen für den Erhalt eines Equidenpasses innerhalb der ersten Lebensmonate einzuhalten (mehr dazu hier). Nur: Dieser Laboklin-Test wird von den US-amerikanischen Zuchtverbänden nicht anerkannt, ein erneuter, zweiter Test für die USA ist somit oft notwendig.

Nur wenn beide Elterntiere bereits negativ auf die drei Erbkrankheiten getestet wurden, entfällt der erneute Test beim ApHCG. Das dürfte aber auf die allerwenigsten deutschen Appaloosa im Zuchteinsatz zutreffen.

Und eines ist ebenfalls sicher: Attraktiver wird die Zucht mit Appaloosa dadurch nicht, seit Anfang des Jahres hat sich der ApHCG als teuerster Westernverband Deutschlands an die Spitze der Gebühren gesetzt.



Diese Zuchtverbände stellen Equidenpässe mit Zuchtbescheinigung für die Rasse Appaloosa aus:






Appaloosa Horse Club Germany e. V., Wickengartenstr. 3, 35428 Langgöns (Ursprungszuchtbuch)
www.aphcg.com

Rheinisches Pferdestammbuch e.V., Schloss Wickrath 7, 41189 Mönchengladbach (Filialzuchtbuch)
www.Pferdezucht-Rheinland.de

Westfälisches Pferdestammbuch e.V., Sudmühlenstr. 33, 48157 Münster-Handorf (Filialzuchtbuch)
www.westfalenpferde.de

Zuchtverband für Deutsche Pferde e.V., Am Allerufer 28, 27283 Verden/Aller (Filialzuchtbuch)
www.zfdp.de

Europäischer Scheckenzuchtverband (ECHA/ESV) e. V., Budenmeerstr. 20, 26835 Hesel (Filialzuchtbuch)
www.echa-esv.de

Pferdestammbuch Schleswig Holstein/Hamburg e. V., Steenbeker Weg 151, 24106 Kiel (Filialzuchtbuch)
www.pferdestammbuch-sh.de

Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V., Hauptgestüt 10 a, 16845 Neustadt (Dosse) (Filialzuchtbuch)
www.pferde-brandenburganhalt.de


Für alle Rassen findet sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.bmelv.de) eine Liste mit den passausgebenden Stellen. Hier werden neben den oben bereits genannten Zuchtverbänden/-vereinigungen auch Stellen für die Passerstellung von Pferden ohne anerkannte Rasse in den jeweiligen Bundesländern aufgeführt:
Informationen zu den ausstellenden Stellen (Equidenpass)


Für alle Equidenpässe sind diese zwei Punkte wichtig:

1. Der Pferdebesitzer/Pferdehalter, also der, in dessen Obhut sich das Pferd befindet (z. B. Pensionsstall, Trainer, Transporteur oder Pferdeeigentümer) ist dafür verantwortlich, dass das Pferd von einem korrekten Equidenpass begleitet wird, und ist bei Kontrollen haftbar.

2. Der Equidenpass ist ein lebenslang gültiges Dokument und kann nicht ohne weiteres ausgetauscht oder umgewandelt werden. Deshalb sollte die passausstellende Stelle mit Bedacht gewählt werden. Im Zweifelsfall sollte man dort lieber nachfragen, bevor man sich entscheidet.



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