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Warendorf (fn-press).
Sand, Holzspäne oder doch lieber eine Mischung mit synthetischen
Zuschlagstoffen? Bei der Wahl des richtigen Reitbodens stellt
sich nicht nur die Frage nach Nutzungszweck und Funktionalität,
sondern auch Aspekte wie Nachhaltigkeit, Umwelt- und Verbraucherschutz
spielen dabei eine wichtige Rolle. Fällt die Wahl auf einen synthetischen
Reitboden, müssen sich Reitplatzbetreiber*innen damit beschäftigen,
ob Auswirkungen auf die Umwelt damit verbunden sind und wie der
Boden später fachgerecht entsorgt werden kann.
Bisher gab es für die Verwendung von Kunststoffen in Reitböden
keine genauen Anforderungen. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung
(FN) sowie die Landespferdesportverbände Westfalen und Rheinland
begrüßen deshalb, dass es nun ein Arbeitsblatt gibt, das Vereinen
und Betrieben eine wichtige Hilfestellung für die umweltfachliche
Bewertung etwaiger Schadstoffe und Mikroplastik sowie die abfallrechtliche
Einstufung gibt. An der Erstellung des Arbeitsblatts haben Reitplatzfirmen,
Materialproduzent*innen und Verbände unter der Führung des NRW-Landesamtes
für Natur,- Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) mitgewirkt.
Das Arbeitsblatt richtet sich an Besitzer*innen und Betreiber*innen
von Reitplätzen im Freien sowie in Hallen, die zukünftig Reitplätze
neu anlegen oder bestehende Reitplätze sanieren und dabei kunststoffhaltige
Tretschichten einsetzen möchten. Auch bei der Pflege bestehender
kunststoffhaltiger Tretschichten sollen in Zukunft die Anforderungen
des Arbeitsblattes an die dabei neu verwendeten Kunststoffmaterialien
berücksichtigt werden. Außerdem wendet sich das Arbeitsblatt an
Hersteller*innen und Lieferanten*innen von Kunststoffmaterialien
zur Nutzung in Tretschichten sowie an Reitplatzbauer*innen, die
kunststoffhaltige Tretschichten auf Reitplätzen einbauen.
Das Arbeitsblatt beschreibt konkrete Anforderungen an Kunststoffmaterialien,
die für Tretschichten auf Reitplätzen verwendet werden sollen,
mit Blick auf die Freisetzung von Chemikalien in Boden und Grundwasser.
Darüber hinaus bietet es eine abfallrechtliche Einordnung dieser
Kunststoffmaterialien und beschreibt die Entsorgungsmöglichkeiten
der kunststoffhaltigen Tretschicht nach Gebrauch. Diese Themen
betreffen sowohl Sand-Kunststoffgemische als auch vollsynthetische
Tretschichten, z.B. aus aufbereiteten Teppichresten. In einem
separaten Hintergrundpapier wird erläutert, wie die im Arbeitsblatt
53 festgelegten Beurteilungs- und Orientierungswerte hinsichtlich
der Chemikalienfreisetzung durch Nutzung von Kunststoffmaterialien
als Tretschicht abgeleitet worden sind. Die Entscheidung für geeignete
Materialien zur Herstellung von Tretschichten umfasst viele Aspekte.
Das LANUV-Arbeitsblatt 53 sowie das Hintergrundpapier stellen
dafür die fachlichen Grundlagen mit Blick auf den Umweltschutz
in NRW bereit.
Das
Arbeitsblatt sowie das Hintergrundpapier stehen im FN-Shop als
Download zur Verfügung: https://www.pferd-aktuell.de/shop/vereine-und-betriebe/kunststoffhaltige-tretschichten-auf-reitplatzen-arbeitsblatt-und-hintergrundpapier.html
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