Bonn/Warendorf (fn-press). Das Bundeskabinett hat gestern einen
Gesetzentwurf beschlossen, demzufolge künftig auch Pferde eingeäschert
werden dürfen.
Dazu
erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt:
„Mit der Änderung des "Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes"
kommen wir dem Wunsch vieler Pferdehalter nach, die Tiere nach
ihrem Tod in einem Tierkrematorium einäschern zu lassen.
Bislang gab es diese Ausnahmemöglichkeit, die für Heimtiere
schon lange besteht, für Pferde nicht."
Eine Nachricht,
die den einen oder anderen Pferdebesitzer freuen dürfte.
„Das Pferd zählt, anders als Hund und Katze, zu den
landwirtschaftlichen Nutztieren. Für Nutztiere war eine Einäscherung
bisher nicht erlaubt“, sagt Soenke Lauterbach, Generalsekretär
der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). „Für viele
Pferdebesitzer hat das Pferd aber den Stellenwert eines Haustieres
und Familienmitgliedes. Der Gesetzentwurf trägt diesem emotionalen
Verhältnis Rechnung. Die Einäscherung bietet nach dem
Tod des Pferdes die Möglichkeit einer Tierbestattung, was
sich eine zunehmende Zahl von Pferdebesitzern wünscht. Wir
begrüßen daher diesen Gesetzentwurf.“
In seiner Pressemitteilung
weist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL) darauf hin, dass Pferde grundsätzlich beseitigungspflichtig
sind. Die Änderung bedeutet, dass sie aber zukünftig,
wie beispielsweise Heimtiere, in einem Tierkrematorium verbrannt
werden dürfen. Durch die Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
wird diese Möglichkeit unter der Voraussetzung, dass die
zuständige Behörde dies genehmigt, eröffnet.