Steuer und Versicherung
Laut Auskunft des Hamburger Finanzamtes für Verkehrsteuern werden
die Steuern nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet und kosten
je 200 kg kosten 7,46 Euro
Die
Steuerbefreiung hat allerdings nichts mit der Haftung bei Unfällen
zu tun: Mit Wirkung vom 01.08.2002 wurde das Straßenverkehrsgesetz
dahingehend erweitert, dass Anhänger neben dem Zugfahrzeug einer
isolierten und eigenständigen Gefährdungshaftung nach §7 StVG
unterliegen. Nach Aussage der Zulassungsbehörde wird zwar die
Haftpflichtversicherung bei der Pferdeanhänger-Anmeldung mit grünem
Kennzeichen nicht überprüft, und solange der Anhänger zusammen
mit dem Zugfahrzeug bewegt wird, tritt bei einem Unfall die Haftpflichtversicherung
des Zugfahrzeuges ein.
Anders sieht es aus,
wenn der Anhänger zum Beispiel beim Parken auf einem abschüssigen
Gelände schlecht gesichert ist oder sich die Handbremse löst.
Dann haftet der Halter und daher ist es dringend zu empfehlen,
auch dafür eine Versicherung abzuschließen.
Der ausführliche Text
zu den gesetzlichen Regelungen, eine genaue Kostentabelle sowie
Haftungsfragen bei der Nutzung eigener und fremder Pferdeanhänger
sind auf dem Online-Portal rund um mobile Reiter und Pferde www.mit-Pferden-reisen.de
veröffentlicht.
Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen gerne weiter,
z.B. Nico Hörmann, Grischa Ludwig oder Daniel Klein für den
Bereich Reining.
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