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Alle Pferdehalter müssen in Deutschland ihre Pferde beim zuständigen Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse anmelden. Die Adressen gibt es bei der Gemeindeverwaltung oder bei den Landkreisämtern. Die gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht soll zum Beispiel bei Ausbruch einer Seuche sofortige Maßnahmen zum Schutz aller Tiere ermöglichen.
Die Anmeldepflicht bei der Tierseuchenkasse ist zudem Voraussetzung um im Seuchenfall auch eine Entschädigung für Tierverluste zu erhalten.
Weitere Infos gibt es für Pferdehalter auf den Internetseiten der Tierseuchenkassen. Wer in Schleswig-Holstein wohnt, kann sich auf der Seite des Tierseuchenfonds Schleswig-Holstein informieren, dort zahlt der Tierseuchenfonds eine Beihilfe von 12,78 Euro zur Pferdepassgebühr.
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